Inhaltsverzeichnis
Das Wahlprogramm als PDF
Präambel
Die Piratenpartei Hamburg erachtet die individuellen Freiheiten und die garantierten Menschenrechte als die höchsten Güter der aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft. Es obliegt dem Staat nicht nur konstitutionell sondern auch moralisch, die Rechte, die Würde und die Selbstbestimmung des Menschen zu achten und zu schützen, so dass jedem die größtmögliche Freiheit zuteil wird.
Eine moderne, hochkomplexe Gesellschaft wie die unsere kann aber auf Dauer nur Bestand haben, wenn sie sich als soziales Gemeinwesen mit gegenseitiger Verantwortung begreift. Jeden sich selbst zu überlassen führt zwangsläufig dazu, dass das Recht des Stärkeren gesellschaftliches Handeln bestimmt.
Die Piratenpartei Hamburg lehnt daher sowohl den Obrigkeitsstaat wie auch einen armen, sogenannten „schlanken“ Staat ab. Stattdessen setzen wir uns für eine verantwortliche Gemeinschaft ein, die jedem Einzelnen den Raum zur freien Entfaltung sichert und dabei gleichzeitig konstruktiv auf eine Verbesserung der Lebensqualität für alle hinwirkt.
Infrastruktur, die zum Leben und der sozialen Teilhabe notwendig ist, soll allen Bürgern zugänglich sein. Zur Herstellung von Chancengleichheit unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund muss in einer Informationsgesellschaft freier Zugang zu Bildung auf allen Ebenen bestehen. Ein nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen und der Umwelt ist ebenso unverzichtbar für eine lebenswerte Zukunft.
Die Piratenpartei Hamburg erachtet es als notwendig, neue Wege aufzuzeigen, um neue und alte Probleme zu meistern. Dabei sind kurzfristige, sofort umsetzbare Maßnahmen genauso wichtig wie langfristige Visionen zur Gestaltung des Zusammenlebens.
Demokratie und Bürgerrechte
Verbindlichkeit der Bürgerentscheide stärken
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden zu stärken, indem der Missbrauch des Evokationsrechts gestoppt wird. Die geltende Rechtslage in Hamburg sieht vor, dass der Senat Angelegenheiten der Bezirksämter zu jedem Zeitpunkt an sich ziehen, und mittels einer Weisung an das betroffene Bezirksamt nach eigenen Vorstellungen regeln kann. In der Vergangenheit hat der Senat dieses Recht mehrfach dazu benutzt, Angelegenheiten an sich zu ziehen, in denen ein Bürgerbegehren beantragt wurde oder ein Beschluss durch Bürgerentscheid bereits vorlag. Meist ist dabei dem Ziel des Bürgerbegehrens entgegen gehandelt worden.
Diese Praxis ist mit Sinn und Zweck von Bürgerbegehren und -entscheiden nicht vereinbar. Die Bürger benötigen für die sinnvolle Mitwirkung an der örtlichen Verwaltung einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Wenn der persönliche und finanzielle Aufwand für ein Bürgerbegehren jederzeit durch eine Evokationsentscheidung zunichte gemacht werden kann, werden engagierte Bürger praktisch verhöhnt. Wähler und Bürger zu respektieren heißt, Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen und Bürgerentscheide umzusetzen.
Stadtteilbeiräte erhalten und ausbauen
Sanierungs- und Quartiersbeiräte und vor allem die Stadtteilbeiräte haben sich in den vergangenen Jahren in vielen Stadtteilen als sehr gut geeignete, wenn auch noch ausbaufähige, Instrumente erwiesen, die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner zu artikulieren und zu transportieren. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich deshalb für eine Verstetigung vorhandener Beiräte und eine breite Etablierung von Stadtteilbeiräten ein.
Ziel ist es jedem Bürger in Hamburg – unabhängig von Fördergebieten und Fördermitteln, wie z.B. aus dem Rahmenprogramm integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) – die Möglichkeit zu bieten an dieser Form der institutionalisierten Bürgerbeteiligung teilzuhaben. Es müssen Wege gefunden werden, die Beiräte als dauerhafte Institutionen im politischen Leben der Freien und Hansestadt Hamburg zu verankern und finanziell abzusichern. Auch bei knappen Ressourcen muss es möglich sein, neue Beiräte zu schaffen und kontinierliche Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.
Andere Beteiligungsstrukturen, wie Veranstaltungsreihen, Workshops – auch umfangreiche projektbezogene Beteiligungsformen, wie sie zum Beispiel aktuell zum Neubau der ehemaligen Esso-Häuser auf St.Pauli vereinbart wurden, Bürgerbefragungen oder eine offene Online-Partizipationsplattform, wie sie z.B. der Landkreis Friesland mit dem Tool Liquid Feedback einsetzt, können und sollen eine sinnvolle Ergänzung sein, die aber die von ihrer Kontinuität geprägte Beiratsarbeit jedoch nicht ersetzen.
Regelfinanzierung sichern
Der Senat soll den Bezirken mit einem eigenen Haushaltstitel auskömmliche Mittel zur Verfügung stellen, um die Absicherung der finanziellen, personellen und räumlichen Ausstattung und die professionelle Begleitung in ausreichender und den Aufgaben angemessener Sitzungsfrequenz zu gewährleisten. Dazu gehören nicht zuletzt auch die Verfügungsfonds, mit denen viele kleinere und mittlere Projekte und damit das Gemeinschaftsleben in den Stadtteilen gefördert werden können. Eine Werbung externer Unterstützung soll als Möglichkeit nicht ausgeschlossen sein, wobei hierfür Formen gefunden werden sollen, die eine Einflussnahme, z.B. spendender Unternehmen auf die Beiratsarbeit ausschließen.
Aufgaben und Struktur der Beiräte
Die Aufgabe aller Beiräte besteht darin, einzelne Projekte und stadtteilentwicklungspolitische Vorhaben in einem Quartier niedrigschwellig in der Planung und Umsetzung zu begleiten und eigene stadtteilentwicklungspolitische Vorhaben anzuregen.
Beiräte können außer auf der Grundlage von Senatsdrucksachen und übergeordneten Programmen auch durch einen Beschluss der Bezirksversammlung eingesetzt oder die Weiterführung einer Bügerbeteiligung nach Ende der Beiratslaufzeit beschlossen werden.
Jeder Beirat benötigt eine ausgewogene Zusammensetzung aus den verschiedenen Akteuren vor Ort, in einem für das jeweilige Gebiet geeigneten Zuschnitt (z. B. Bewohner, Vereine, Gewerbetreibende, Institutionen, Grundeigentümer).
Einladungen, Tagesordnungen, Protokolle sowie sonstige Termine sollen im Ratsinformationssystem des jeweiligen Bezirks veröffentlicht werden.
Laufzeit
Die Laufzeit der durch einen Beschluss der Bezirksversammlung eingesetzten Beiräte soll nicht begrenzt werden. Die Weiterführung bestehender Beteiligungsstruktur nach dem Ende einer Beiratslaufzeit durch Auslaufen eines Fördergebietes soll dauerhaft erfolgen.
Artikel 56 der Hamburgischen Verfassung umsetzen – Bürgern die Mitwirkung an der Verwaltung ermöglichen
“Das Volk ist zur Mitwirkung an der Verwaltung berufen. Die Mitwirkung geschieht insbesondere durch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Verwaltungsbehörden.”
Aktuell wird Artikel 56 der Hamburgischen Verfassung über die Deputationen umgesetzt. Deputationen sind besondere Bürgergremien in der Freien und Hansestadt Hamburg zur Mitwirkung und Kontrolle in den Landesbehörden. Die Besetzungen der Deputationen erfolgt durch die Bürgerschaft in Proporz zur Zusammensetzung der Bürgerschaft. Die Fraktionen besetzen die Deputationen daher häufig mit Mitgliedern ihrer Parteien. Die Piratenpartei möchte den Modus der Wahl ändern und die Deputationen nach Art einer Bürgerversammlung mit ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern besetzen. Ausgelost werden können wahlberechtigte Hamburgerinnen und Hamburger für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Deputation für die Dauer von zweieinhalb Jahren.
Petitionsrecht
Die Piratenpartei Hamburg möchte den Bürgern die Möglichkeit geben sich mit Onlinepetitionen an die Bürgerschaft zu wenden, um den Bürgern eine weitere Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung zu ermöglichen. Hierzu wird ein Onlinepetitionsportal nach Vorbild des Bundes eingerichtet, in dem die Petitionen Online eingestellt und mitgezeichnet werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Eingabenausschuss der Bürgerschaft erhalten.
Wahlrecht am Lebensmittelpunkt
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für ein umfassendes Wahlrecht aller Bürger ein. Insbesondere soll durch Änderung von Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) diejenigen hier lebenden Büger, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, landesrechtlich bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden (in Hamburg: Bezirke) wahlberechtigt und wählbar sein. Darüber hinaus soll verdeutlicht werden, dass die Einräumung des Wahlrechtes auch das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene beinhaltet.
Sperrklauseln bei Wahlen
Die Piratenpartei Hamburg lehnt Sperrklauseln für die Wahlen zur Bürgerschaft und der Bezirksversammlungen gänzlich ab – und strebt eine Verfassungsänderung an. Wir möchten die Zahl der unwirksamen Wählerstimmen auf ein Minimum zu beschränken und sehen die Handlungsfähigkeit des Parlamentes und der Regierung nicht gefährdet, wenn einzelne Vertreter kleiner Parteien vertreten sind.
Verfassungsschutz
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die Abschaffung des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) ein. Die Behörde vermag ihren vorgeblichen Aufgaben nachweislich nicht nachzukommen. Das im NSU-Skandal offenkundig gewordene Versagen wurde von der Politik nicht zum Anlass genommen, die bestehenden Strukturen in Frage zu stellen. Zudem muss angenommen werden, dass das LfV – wie alle Geheimdienste in Deutschland – mit ausländischen Geheimdiensten kooperiert, durch Überwachungsmaßnahmen und Datenweitergabe die Privatsphäre und die Unschuldvermutung willkürlich verletzt, und somit selber in nicht unerheblichem Ausmaß gegen jenes Grundgesetz verstößt, dessen Schutz eigentlich dem Namen nach seine Aufgabe sein sollte. Dabei entzieht es sich zu allem Überfluss jeder wirksamen Kontrolle durch Politik und Öffentlichkeit. Im Zuge der schleppenden Aufarbeitung der Skandale um den NSU und die von Edward Snowden aufgedeckte globale Überwachung wird immer klarer, dass den Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollgremien routinemäßig nur passend gefilterte, handverlesene Informationen zur Verfügung gestellt werden. Der Verfassungsschutz kann daher die Grenzen seiner Kontrolle weitgehend selber bestimmen, und selbst wenn die Mitglieder des Kontrollausschusses im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Besitz von Informationen gelangen, die organisiertes Fehlverhalten oder grobes Versagen des Geheimdienstes nachweisen, sind sie gesetzlich zum Schweigen verpflichtet und daher in der politischen Argumentation nicht frei. Schlüssige, für die Öffentlichkeit überprüfbare Beweise für einen echten gesellschaftlichen Nutzen der Geheimdienste liegen jedenfalls nicht vor, und und so ist die Gefährdung der Grundrechte durch sie nicht länger hinnehmbar.
Als Anfang eines Umdenkens der Vorstellung von „Staat“ sollte die Freie und Hansestadt Hamburg daher vorangehen und aus den genannten Gründen auf den Unterhalt eines eigenen Geheimdienstes verzichten. Eine Beobachtung verfassungsfeindlicher Umtriebe auf dem Gebiet der FHH kann auch transparent durch Auswertung öffentlicher Quellen erfolgen. Ob das LfV zu solch einer Behörde ohne Geheimdienstbefugnisse umgebaut wird, oder ob es ganz aufgelöst und die verbleibenden Aufgaben anderen Stellen – beispielsweise der Landeszentrale für politische Bildung – zugewiesen werden, ist zu überlegen.
NSU-Untersuchungssausschuss
Die Piratenpartei Hamburg fordert die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Bürgerschaft zur Aufarbeitung der Geschehnisse um die Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). In mehreren Landesparlamenten existieren bereits Untersuchungsausschüsse zu diesem Thema, wo mit unterschiedlichem Elan zumindest versucht wird, das offensichtliche Versagen sowie etwaige Verstrickungen der Geheimdienste und Ermittlungsbehörden aufzuklären. In der Hamburger Medienlandschaft findet dieses Thema aber aus unerfindlichen Gründen so gut wie nicht statt. Dabei gab es auch in Hamburg im Zuge der Mordserie ein Todesopfer zu beklagen. Auch in Hamburg wurde aus unklaren Gründen nie ernsthaft in Richtung fremdenfeindlicher Motive ermittelt. Obwohl auch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz jahrelang keinerlei Anhaltspunkte für Rechtsterrorismus gesehen haben wollte, deuten Erkenntnisse aus anderen Untersuchungsausschüssen darauf hin, dass es Verbindungen zwischen Hamburger V-Leuten und dem NSU durchaus gegeben haben könnte. Und gerade Hamburg war in der Vergangenheit Aktionsfeld hochrangiger Neonazikader, so dass Kontakte zu den ausführenden Tätern des NSU keineswegs unwahrscheinlich erscheinen.
Schutz für Whistleblower
Whistleblower sind Insider in Unternehmen oder anderen Organisationen, die im Interesse der Allgemeinheit Missstände wie Korruption oder Straftaten in ihrem Tätigkeitsumfeld aufdecken. Leider zieht eine derartige Tat häufig negative Folgen für den Whistleblower nach sich, von Karrierenachteilen über Mobbing bis zur Kündigung. Das deutsche Beamtenrecht sieht in vielen Fällen sogar zwingend straf- und dienstrechtliche Konsequenzen vor, wenn jemand gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt, selbst wenn er dies nur tut um reale Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg soll daher alles auf Landesebene mögliche unternehmen, damit solchen Whistleblowern Schutz gewährt, die Missstände aufgedeckt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
Hierzu sind anonyme Systeme mit Zwei-Wege-Kommunikation zu schaffen, über die Straftaten unter Umgehung des herkömmlichen Dienstwegs den zuständigen Anti-Korruptions-Ermittlern zur Kenntnis gebracht werden können.
Im Bundesrat muss sich Hamburg für eine eindeutige Legalisierung und Förderung der Anzeige von Straftaten einsetzen, von denen öffentlich Bedienstete erfahren.
Die Nutzung dieser Whistleblowing-Möglichkeiten, und auch Remonstrationen durch öffentlich Bedienstete, sollen erfasst und – soweit möglich – auf ihre Wirkungen für die Karrieren der Remonstranten/Whistleblower untersucht werden. Etwaig entstandene Schäden und Nachteile müssen ausgeglichen werden. Der journalistische Quellenschutz ist selbstverständlich auch in Fällen des Whistleblowings uneingeschränkt zu respektieren. Durchsuchungen bei Journalisten oder in Redaktionsräumen, um die Identität von Hinweisgebern zu ermitteln, sind inakzeptabel.
Grundrechtsfreundlichere Ausgestaltung des Versammlungsrechts Die Möglichkeit zur unbehinderten Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist eines der wichtigsten Grundrechte einer Demokratie. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gestaltung des Versammlungsrechts in der Zuständigkeit der Bundesländer. Seitdem haben die Innenministerien mehrerer Länder neue Versammlungsgesetze geschaffen, die das ohnehin schon restriktive, in den letzten Jahrzehnten stetig verschärfte Gesetz des Bundes noch weiter verschärfen. Durch diese starken Einschränkungen der Versammlungsfreiheit handelt es sich dabei aber eher um „Versammlungsverhinderungsgesetze“.
Die Piratenpartei Hamburg möchte diesen Trend umkehren und über ein eigenes, liberales Hamburgisches Versammlungsgesetz nicht nur den Status Quo des übergangsweise weiter geltenden Bundesgesetzes erhalten, sondern das Recht der Teilnehmer auf Versammlungsfreiheit stärken. Auch die Hamburger Polizeigesetze SOG und PolDVG sind in dieser Hinsicht überarbeitungsbedürftig.
Die anonyme Teilnahme an einer Demonstration ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen politischen Partizipation. Das Vermummungsverbot verhindert eine anonyme Teilnahme und setzt somit Demonstrationsteilnehmer u.U. der Gefahr von Diskriminierung aus. Die Piratenpartei Hamburg möchte das Vermummungsverbot für Teilnehmer von Versammlungen daher wieder abschaffen. Außerdem ist die Freiheit politischer Versammlungen nicht durch Vorgaben in der Verwendung von bestimmten Materialien oder der Lautstärke einzuschränken.
Die Aufzeichnung einer Versammlung durch die Polizei mit Kameras stellt ebenfalls einen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnt die Piratenpartei Hamburg den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern ab. Solche Maßnahmen dürfen nur stattfinden bei konkreten und tatsächlich nachvollziehbaren Anhaltspunkten, die auf eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hindeuten. Die Versammlungsleitung ist in diesen Fällen unverzüglich zu kontaktieren um die Maßnahmen detailliert zu erläutern.
Über den Einsatz und die Anzahl ziviler Beamter ist die Versammlungsleitung ebenfalls zu informieren. Zusätzlich haben diese sich spätestens zu Beginn der Veranstaltung bei der Versammlungsleitung vorzustellen.
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Innere Sicherheit
Wir als Piratenpartei Hamburg stehen hinter den Grundwerten unserer Verfassung. Die Freiheit der Meinungsäußerung, das Demonstrationsrecht und die Unabhängigkeit der Presse sind elementare Bestandteile einer Demokratie. Die Freiheit darf nicht für Sicherheits- und Law-And-Order-Politik aufs Spiel gesetzt werden. Wir lehnen jegliche Ansätze ab, welche diese Rechte einschränken sollen.
Rechtsstaat
Gegen Sicherheitstheater und Terrorhysterie
Die Piratenpartei Hamburg lehnt die unverhältnismäßige Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte zur vorgeblichen Abwehr vermeintlich bevorstehender terroristischer Anschläge ab. Wir setzen uns stattdessen dafür ein, dass die Sicherheitsbehörden ihre Arbeit im Rahmen der bestehenden Gesetze und Richtlinien verrichten.
Gefahrengebiete und Gefährliche Orte abschaffen
Die Piratenpartei fordert, die 2005 eingeführten sogenannten „Gefahrengebiete“ bzw. „Gefährlichen Orte“ im Polizeirecht abzuschaffen und die im Zusammenhang damit gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.
Seit 2005 kann die Polizei in Hamburg nach dem Hamburgischen Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) sogenannte „Gefahrengebiete“ (bzw. „Gefährlichen Orte“) definieren, in denen sie wahllos Personen anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und sie durchsuchen darf. Von dieser eigenmächtigen Ausweitung ihrer Befugnisse hat die Polizei massiv Gebrauch gemacht, indem sie mehrere Dutzend solcher Gefahrengebiete definiert und mehrere zehntausend Personalienfeststellungen vorgenommen hat. Die gesammelten personenbezogenen Daten werden drei Monate lang in einer Datei gespeichert.
Diese Orte stellen Menschen unter Generalverdacht, nur weil sie sich in bestimmten Stadtteilen aufhalten. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind erniedrigend und stellen einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Die monatelange Speicherung der Daten ist eine unkontrollierbare und unverhältnismäßige Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, da sie willkürlich einen Zusammenhang mit Straftaten suggeriert und Menschen unverschuldet unter Verdacht geraten lässt.
Die Piratenpartei verlangt deshalb, das Instrument der Gefahrengebiete/Gefährlichen Orte abzuschaffen. Erkenntnisse über Erfolge des Konzepts liegen nicht vor, da die Polizei keine Statistik darüber geführt hat, welchen Ausgang die im Rahmen dieser Maßnahme eröffneten Ermittlungsverfahren genommen haben. Demgegenüber steht die massive Verletzung der Unschuldsvermutung und der Eingriff in die Grundrechte, weshalb dieses polizeiliche Instrument abzulehnen ist.
Bis zur endgültigen Abschaffung der zugehörigen gesetzlichen Grundlage sollen Gefahrengebiete/Gefährliche Orte zumindest öffentlich bekannt gegeben werden, um Anwohner und Besucher der entsprechenden Gegenden über die Einschränkung ihrer Rechte aufzuklären und den Rechtsweg zu ermöglichen.
Pressefreiheit schützen durch strafbewehrtes Verbot der Behinderung durch Amtsträger
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich im Rahmen des Schutzes der Pressefreiheit für eine ungehinderte Berichterstattung über das Zeitgeschehen durch herkömmliche und neue Medien ein, unabhängig davon, ob dies durch professionelle Journalisten oder durch Laien geschieht. Dem entgegen steht, dass regelmäßig Fotografen durch Amtsträger daran gehindert werden, insbesondere Polizeieinsätze zu dokumentieren. Die Piratenpartei möchte sich daher auf Bundesebene für ein strafbewehrtes Verbot von Aktivitäten einsetzen, bei denen das staatliche Gewaltmonopol missbraucht wird, um eine legitime Dokumentation von Einsätzen zu unterbinden. Das schließt die Wegnahme und Zerstörung von Kameras oder anderer Aufzeichnungsgeräte ein, sowie die erzwungene Löschung von Material. Das Strafmaß soll sich in der Höhe an der Strafe für den Tatbestand des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ orientieren.
Aufarbeitung des globalen Überwachungsskandals Im Zuge der Enthüllungen aus den Snowden-Dokumenten und weiteren Quellen wurde deutlich, dass die NSA und ihre Verbündeten gezielt Infrastruktur-Unternehmen und deren Mitarbeiter ausspähen. Neben großen Unternehmen wie der Telekom sind auch regionale Anbieter wie NetCologne betroffen. Außerdem deuten Geheimdokumente darauf hin, dass auch innerhalb Deutschlands Hardware-Hersteller infiltriert und technische Geräte wie Router und Server manipuliert wurden. Die Stadt Hamburg muss hier untersuchen inwiefern lokale Infrastruktur-Anbieter, Hardware-Hersteller und Netz-Knotenpunkte betroffen sind. Unbefugte Zugriffe auf die Technik und die Daten unserer Bürger durch ausländische Geheimdienste müssen aufgeklärt und wirksam unterbunden werden. Ebenso sind inzwischen verschiedene Fälle von Wirtschaftsspionage bekannt geworden. Die Stadt Hamburg ist hier in der Pflicht ihre Bürger und Unternehmen zu schützen.
Genauso wenig hinnehmbar ist eine anlasslose Überwachung und Weitergabe geheimdienstlich beschaffter Daten durch den BND oder andere inländische Geheimdienste. Derartige geheimdienstliche Tätigkeiten gegen die eigene Bevölkerung müssen lückenlos aufgedeckt und beendet werden.
Keine Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht wie vom Europäischen Gerichtshof gestoppt. Neuerlichen Versuchen, sie wieder einzuführen, muss die Freie und Hansestadt Hamburg entschieden entgegen treten und entsprechende Gesetzesinitiativen im Bundesrat ablehnen.
Umfangreiche Beweisverwertungsverbote
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Strafverfahren ein. Wir erwarten, dass Ermittlungsbehörden präziser die Ermittlungsarbeit ausführen werden, so dass es zu keinen Beeinträchtigungen in der Aufklärung von Straftaten kommt.
Polizei
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym zu gestalten.
Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich. Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder – falls dies nicht möglich ist – zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.
Keine Privatisierung des staatlichen Gewaltmonopols
Die Piratenpartei Hamburg lehnt die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben des Staates wegen schwerer Grundrechtsbedenken ab. Das Gewaltmonopol des Staates darf unter keinen Umständen an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand und damit unter direkter demokratischer Kontrolle bleiben.
Kosten für Polizeieinsätze
Die Piratenpartei Hamburg lehnt den Vorstoß ab, Vereine und Veranstalter an den Kosten für Polizeieinsätze im Umfeld von Fußballspielen und anderen Großereignissen zu beteiligen.
Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ abschaffen oder zumindest an Datenschutzstandards anpassen
Der Landesverband Hamburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die sogenannte „Gewalttäter Sport“-Datei entweder abzuschaffen oder zumindest einen angemessenen Datenschutz-Standard durch folgende Vorschriften sicher zu stellen:
- Eintrag frühestens bei dringendem Tatverdacht, nicht schon bei Anfangsverdacht oder gar Platzverweisen/Personalienkontrollen ohne konkreten Vorwurf.
- Sofortige schriftliche Information des Betroffenen über den Postweg, sobald ein Datensatz angelegt oder verändert wird.
- Sofortige Löschung des entsprechenden Datensatzes, wenn das Ermittlungsverfahren in einem Freispruch oder in einer Verfahrenseinstellung nach § 170 (2) StPO endet.
- Strenge Prüfung der Notwendigkeit des Eintrags, falls das Verfahren in einer Einstellung nach § 153 ff. endet.
- Ständige Kontrolle durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten, ob diese Regelungen auch eingehalten werden.
Solange der Betrieb der Datei nicht nach diesen Grundsätzen erfolgt, soll die Hamburger Polizei nicht mehr auf sie zugreifen dürfen, wobei u.U. eine Übergangsfrist zu gewähren ist.
Ablehnung von nicht tödlichen Waffen bei Polizei, Polizeiorganen und Sicherheitsdiensten
Die Piratenpartei Hamburg lehnt den Einsatz von neuen, sogenannten „nicht-tödlichen“ Waffen, die auf Distanzen von über einen Meter wirksam eingesetzt werden können (Elektroschocker, Reizgase, Laser, Lichteffekte, Schallkanonen, Gummigeschosse, etc.), bei Polizei und privaten Sicherheitsdiensten ab. Eine Erprobung um Einsatz als erster Schritt zu ihrer Einführung ist ebenfalls abzulehnen
Abschaffung der Reiterstaffel
Die Reiterstaffel der Polizei ist ein teures Prestigeobjekt und in der urbanen Umgebung eines Stadtstaats nicht sinnvoll einsetzbar. Deswegen sollte sie abgeschafft werden.
Racial Profiling
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich gegen Racial Profiling durch die Hamburger Polizei ein. Polizeiliches Handeln, Ermittlungen und Kontrollen müssen auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen und dürfen nicht aufgrund von äußerlichen Merkmalen, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft vorgenommen werden.
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die Schaffung einer Beschwerdestelle ein, über die eine unabhängige und anonyme Datenerhebung von Beschwerden von Betroffenen betreffend Racial Profiling erfolgen kann. Dazu sollen den Kontrollierten durch die kontrollierenden Beamten Musterformulare für entsprechende Beschwerden über „Racial Profiling“ ausgehändigt werden. Diese sollen durch diese unabhängige Beschwerdestelle angenommen und anonym ausgewertet werden. Auf den Beschwerden basierend sind Verbesserungs- und Vermeidungsmöglichkeiten für die jeweiligen verantwortlichen Behörden zu entwickeln. Die Ergebnisse der Auswertung der Beschwerden sind zu veröffentlichen.
Zwischenmenschliche Kompetenz der polizeiliche Stellen Wir setzen uns für eine umfassende Bildung der Angehörigen der Polizei Hamburg im Bereich Antidiskriminierung, interkultureller Kompetenz, Menschenrechte ein. Dies soll zum einen in der polizeilichen Ausbildung erfolgen sowie als kontinuierliche Weiterbildung ergänzend zur tägliche Polizeiarbeit.
Beschwerdestelle für Betroffene polizeilichen Handelns Zur wirksamen Kontrolle polizeilichen Handelns setzt sich die Piratenpartei Hamburg für die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle ein. Diese soll Beschwerden bearbeiten und gegen Polizisten und Verantwortliche losgelöst von Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.
Diese Beschwerdestelle soll gleichzeitig auch eine Beratungsstelle für Opfer von Polizeigewalt sein sowie für Polizeibeamte, die sich im Dienst gemobbt oder diskriminiert fühlen.
Privatsphäre
Videoüberwachung öffentlicher Räume
Die anlasslose und pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum erzeugt lediglich gefühlte Sicherheit und dringt unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Kriminalität in den meisten Fällen nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Die Piratenpartei Hamburg lehnt den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung daher strikt ab und setzt sich für den Rückbau existierender Kamerainstallationen ein.
Nacktscanner ablehnen
Nachdem das Experiment mit den von uns schon immer abgelehnten, sogenannten Körperscannern am Hamburger Flughafen – umgangssprachlich „Nacktscanner“ genannt – offiziell für gescheitert erklärt wurde, fordert die Piratenpartei Hamburg auch für die Zukunft einen kompletten Verzicht auf diese überflüssige Technologie.
Die Tests haben gezeigt, dass diese Geräte nicht zu mehr Sicherheit führen, und statt zu einer Beschleunigung der Passagierabfertigung beizutragen, wird diese sogar noch massiv verzögert. Die existierenden Datenschutzbedenken konnten auch nicht ausgeräumt werden.
Angesichts der Tatsache, dass die Geräte mindestens das zehnfache herkömmlicher Metalldetektoren kosten, gibt es daher keinen einzigen vernünftigen Grund, der für den Einsatz dieser Geräte spricht. Das ist sinnloses Sicherheitstheater, wie es die Piratenpartei prinzipiell ablehnt.
Erhalt der Gewaltopferambulanz
Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt am UKE bietet eine Anlaufstelle für Opfer von häuslicher und/oder sexueller Gewalt, unverbindlich Beweise sichern und Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten für diese Untersuchungen werden derzeit von der Stadt getragen.
Viele Opfer derartiger Straftaten fühlen sich in den ersten Stunden oder Tagen nach der Tat nicht in der Lage, Anzeige zu erstatten, aus Angst oder falscher Solidarität mit dem Täter, weil sie sich einer polizeilichen Vernehmung nicht gewachsen fühlen, oder aus anderen Gründen. Entscheiden sie sich später doch noch für eine Anzeige – vielleicht bestärkt durch Vertrauenspersonen aus dem persönlichen Umfeld, nach Konsultation einer Beratungsstelle oder erst nach dem Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung – können diese Beweismittel in das Verfahren eingebracht werden.
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, den Betrieb und die Finanzierung dieses Dienstes langfristig abzusichern. Desweiteren befürworten wir die Einrichtung einer oder mehrerer zusätzlicher Außenstellen der Gewaltopferambulanz an entfernten Enden Hamburgs, so wie es sie in Kooperation mit dem Kreis Pinneberg bereits in Pinneberg und Elmshorn gibt.
Es wäre sinnvoll zu prüfen, ob auch die Möglichkeit einer vollständig anonymen Inanspruchnahme der Ambulanz und der möglichen Verwahrung der Beweismittel unter einer anonymen Kennziffer realisierbar und dem Zweck förderlich wäre. Derzeit ist dies nicht möglich. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte unterliegen allerdings der Schweigepflicht und geben ohne Zustimmung der Patienten keine Informationen an die Polizei oder sonstige Stellen weiter.
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Drogenpolitik
Die deutsche, auch die Hamburger Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Aus einschlägigen Studien als wenig sucht- und gesundheitsgefährdend bekannte Stoffe bleiben verboten, während zugleich gefährlichere Substanzen wie Alkohol und Tabak in der Gesellschaft akzeptiert werden, ebenso Pharmaprodukte mit hohem Suchtpotential. Es wird an Gesetzen festgehalten, die keinen wirkungsvollen Jugendschutz beinhalten, die tatsächliche Gefährlichkeit nicht berücksichtigen, Polizei und Gerichte überlasten und Ressourcen binden, sowie die Bürger Jahr für Jahr Milliarden an wirkungslos eingesetzten Steuergeldern kosten.
Die Piratenpartei Hamburg steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials, in erster Linie für Dritte. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft.
Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die – anders als heute – viele Probleme beseitigen, die alleine auf Grund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen.
Hamburg soll auf Bundesebene für eine objektive Bewertung psychoaktiver Substanzen und eine grundlegende Überarbeitung der Betäubungsmittel-Gesetze initiativ werden und sich für eine schnelle Schaffung legaler und regulierbarer Erwerbsstrukturen für Cannabis einsetzen. Hamburg soll dabei selbst, schon im Rahmen bestehender Gesetzeslage, eine Vorreiterrolle übernehmen und den Paradigmenwechsel von einem gescheiterten repressiven Umgang zu einer akzeptierenden und regulierenden Drogenpolitik vorleben.
Umkehr in der Hamburger Drogenpolitik – Rückkehr zur Akzeptanz
Die Hamburger Drogenpolitik ist gescheitert. Aktuelle Beispiele finden sich im Florapark und an den Hafentreppen. In beiden Fällen geht es, wie seit langer Zeit fast ausschließlich wenn in Hamburg „Drogenprobleme“ Schlagzeilen machen, um den Handel mit Verbrauchsmengen Cannabis. Alle bisherigen Maßnahmen gegen den Cannabishandel im Florapark sind seit Jahre erfolglos geblieben. Über Monate dauernde Razzien, bis zu mehrfach täglich, haben lediglich dazu geführt, dass sich der Handel in das gesamte Schanzenviertel ausgedehnt hat. Das wiederum führte in der Logik des „War on Drugs“ zur Ausrufung eines sogenannten Gefahrengebietes. Das stellte gleich alle Bewohner und Besucher eines ganzen Stadtteils unter Generalverdacht und beschränkte sie in ihren Grundrechten. Nur den Cannabishandel konnte auch diese grenzwertige Maßnahme nicht eindämmen, geschweige denn unterbinden. Wir müssen akzeptieren, dass es diesen Handel gibt und regulierend eingreifen.
Cannabismärkte zulassen – Anwohner schützen
Die bestehenden Cannabis-Schwarzmärkte sind offenbar nicht zu verhindern. Mit noch so repressiven Maßnahmen gelingt es nicht einmal diese dort zu verhindern wo sie massiv stören, wie in kleinen Anwohnerparks oder darüber hinaus schon durch die unmittelbare Nähe zu einer Schule, wie an den Hafentreppen, auch aus unserer Sicht, nicht hingehören.
Vertreibung kann nicht gelingen wenn es keinen Platz zum Ausweichen gibt der besser geeignet ist. Deshalb muss es Plätze geben an denen der Cannabishandel geduldet wird.
Obwohl Cannabishandel auch in Dänemark verboten ist, wird in Kopenhagen im Stadtteil Christiania ein großer Cannabismarkt geduldet. Weitere Cannabis-Schwarzmärkte findet man in Kopenhagens Straßen nicht. In den Toiletten des Hamburger Hauptbahnhofes werden keine Herointoten gefunden, weil es in der Nähe eine geduldete und damit regulierbare und hygienische Konsummöglichkeit gibt.
Hamburg soll, anders als Kopenhagen, nicht einen großen zentralen Cannabis-Markt dulden, sondern mehre kleine, auf mehre Stadtteile verteilte Orte festlegen an denen der Cannabishandel nicht verfolgt werden soll. Nur so können wir Einfluss nehmen darauf wo der Cannabishandel stattfindet. Und dass soll natürlich nicht in Mitten von Wohnbebauung, auf Spielplätzen und vor Schulen sein, was bislang nicht verhindert werden konnte.
Keine Verfolgung von Eigenbedarfsanbau
Um den Straßenhandel mit Cannabis einzudämmen und die Gesundheit der Konsumenten zu schützen, soll der Eigenbedarfsanbau nicht mehr aktiv verfolgt werden.
Jeder Konsument, der sein Cannabis selbst anbaut geht dem illegalen und von kriminellen Strukturen beherrschten Markt verloren. Zudem ist er vor der Gefahr unbekannter und oft schwer gesundheitsschädlicher Beimengungen, wie Brix oder sogar Bleipulver, geschützt.
Es besteht kein Zwang, auch unter gegebener Bundesgesetzgebung, irgendeine Priorität oder ein öffentliches Interesse in der Verfolgung von Cannabis-Konsumenten zu postulieren. Im Gegenteil ist es im öffentlichen Interesse die Gesundheit von Menschen vor unerwünschten Gefahren zu bewahren und die Ressourcen von Polizei und Justiz sinnvoller ein zu setzen.
Drug-Check anbieten
Die Stadt Hamburg soll es Trägern der Sucht- und Drogenberatungen ermöglichen den Test von Drogen auf Wirkstoffgehalt und unerwünschte Nebenstoffe anzubieten.
Die Mehrzahl der tödlichen Unfälle mit Drogen sind auf versehentliche Überdosierung und unbekannte toxische Beimengungen zurück zu führen. Selbst Cannabis kann gefährliche artfremde Substanzen als Beimengung enthalten. Die darauf zurück zu führenden Gesundheitsschäden und Unfälle ließen sich durch dieses Angebot verhindern.
Modellprojekt „Coffee-Shop“
Es gibt, auch unter gegebener Gestzeslage für alle Verwaltungseinheiten wie Bundesländer, Städte und Gemeinden die Möglichkeit legale, also regulierte Abgabestellen für Cannabis zu schaffen. Diese können als Modellprojekt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden. Der Berliner Bezirk Kreuzberg plant schon recht konkret, andere Städte diskutieren.
Hamburg soll auch diese Möglichkeit vorantreiben. Und Konzepte für regulierte Abgabestellen entwickeln. Analog zu den geduldeten Märkten, sollen mehrere, über verschiedene Stadtteile verteilte, Abgabestellen geschaffen werden.
Runder Tisch Drogenpolitik
Ein Runder Tisch aus Fachleuten, auch aus den Sucht- und Drogenberatungen, mit Vertretern verschiedener Institutionen und gesellschaftlicher Gruppen, soll diesen Prozess über mehrere Jahre begleiten. Dieses Gremium soll die Beteiligten bei der Umsetzung beraten, notwendige Bürgerbeteiligung organisieren und die Entwicklung von Konzepten für das Modellprojekt beauftragen. Sowohl für die Arbeit des Gremiums als auch für die Entwicklung des Modellprojekts müssen angemessene Mittel zur Verfügung gestellt werden.
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Stadtentwicklung
Eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrs, des Bauens und der Stadtentwicklung hat angesichts der ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung in der Stadt Hamburg einen hohen Stellenwert. Die Überwindung der Folgen des demographischen Wandels und der wirtschaftsstrukturellen Entwicklung müssen durch eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden. Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehören die Bereitstellung eines klimafreundlichen Verkehrsangebotes, die Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes, der Erhalt von historisch bedeutsamer Bausubstanz und von städtischen und sozialen Strukturen, die Vermeidung der Zersiedelung von Landschaft und Natur und der Erhalt von zusammenhängenden Kulturlandschaften.
Bauen und Wohnen
Zur Würde des Menschen gehört auch würdevolles Wohnen, Wohnraum muss daher für jedermann bezahlbar sein. Derzeit ist eine starke soziale Entmischung Hamburgs zu beobachten die sich in der Konzentration von Armut in den Großwohnsiedlungen am Stadtrand sowie einer intensiven Gentrifizierung, also einer Aufwertung mit weitreichenden sozialen Folgen, der innerstädtischen Altbauquartiere äußert. Gentrifizierung ist durch integrierte, partizipative und transparente Planung, sowie stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist ein verstärkter sozialer Wohnungsbau unabdingbar. Der derzeit angestrebte Drittelmix, also ein Drittel Sozialwohnungen, ein Drittel frei finanzierter Mietwohnungsbau und ein Drittel Eigentumswohnungen führt zu einem beständig weiter sinkenden Bestand an Sozialwohnungen. Diesen Trend gilt es umzukehren.
Bei Projekten mit städtischem Bauträger soll der Anteil der Eigentumswohnungen nicht sofort verkauft, sondern den Bewohnern zum Mietkauf angeboten werden. Besonders junge Familien sollen so gefördert werden. Damit wird ihnen die Bildung von Wohneigentum ohne Eigenkapital ermöglicht und die Abwanderung ins Umland verhindert.
Die Entwicklung von Baukultur muss ein gemeinsames, öffentlich gefördertes Anliegen sein. Bei allen baulichen Maßnahmen soll auf die natürlichen Ressourcen, also Natur und Landschaft, besondere Rücksicht genommen werden. Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.
Die Große Koalition hat inzwischen eine sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. Die bleibt allerdings weit hinter den Forderungen der PIRATEN zurück und wird auch von Mieterverbänden als „Mietpreisbremschen“ kritisiert. Unsere Forderungen nach echter Mietendeckelung, auch bei Neuvermietungen von Neubauten und nach Sanierung, erhalten wir deshalb aufrecht. Die Mietpreisbremse muss in jedem Fall in ganz Hamburg umgesetzt werden.
Vergabe öffentlicher Aufträge
Bauen ist auch Verantwortung, daher muss sichergestellt werden, dass bei allen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen nur geeignete Fachkräfte und Unternehmen tätig werden können. Die Bauwirtschaft und ihre Auftraggeber sind stärker als bisher zu kontrollieren. Alle öffentlichen Aufträge und Vergaben sollen transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden und kontrollierbar sein. Die Bauaufsicht als Kontrollinstanz ist deutlich zu verstärken.
Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, bis diese nachweislich die Gründe, die zuvor zur Sperrung geführt haben für zukünftige Bauaufträge behoben haben. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorlage dienen.
Alters- und Familiengerechtes Bauen und Wohnen
Die Piratenpartei setzt sich für ein generationsübergreifendes Wohnen ein. Die Stadtentwicklung, der Wohnungsbau und die sozialen Infrastrukturen müssen als Reaktion auf den demographischen Wandel damit stärker den Bedürfnissen einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung angepasst werden. Wir wollen den barrierearmen Umbau von Wohnraum sowie die Anpassung an die Bedürfnisse junger Familien und älterer Menschen. Alle Neubauten sind barrierearm, kind- und altersgerecht zu errichten, Altbauten möglichst entsprechend zu modernisieren. Bei Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, beispielsweise Krankenhäuser und Bahnhöfe, muss das Prinzip der Barrierearmut gelten.
Energetische Sanierungen
Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass nach vorgenommener energetischer Sanierung eine Mieterhöhung maximal in Höhe der durchschnittlichen Energiekosteneinsparung gestattet wird. Aus der Energiesanierung darf dem Mieter bei durchschnittlichem Heizwärmeverbrauch kein finanzieller Nachteil entstehen. Zur Finanzierung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden können von den Eigentümern Fördermittel zur Energieeinsparung für die Sanierung von Wohnraum (KfW, Städtebauförderung, EU-Fonds etc.) in Anspruch genommen werden.
Energieeffizientes Bauen und Dämmung
Eine gute Gebäudedämmung ist ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Energiesparens. Um die Pariser Klimaziele einzuhalten, sollen deswegen für Neubauten energetische Standards festgelegt werden, die mit dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 vereinbar sind. Des weiteren sollen Anreize geschaffen werden, auch den älteren Gebäudebestand energetisch zu sanieren.
Sicherung bezahlbaren Wohnens
In Hamburg wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Die Gründe dafür sind vielfältig: steigende Nachfrage nach größeren Wohnungen, anhaltender Trend zu Einpersonenhaushalten, geringere Einkommen, steigende Mieten durch „Aufwertung“ und vor allem der Rückzug der öffentlichen Hand bei der Schaffung preiswerten Wohnraums. Einen sozialverträglichen Wohnungsbau wird es spätestens dann nicht mehr geben, wenn die Kompensationsmittel für Wohnraumförderung wegfallen.Bezahlbaren und vor allem alters- und familiengerechten Wohnraum wird dann nur in den Randlagen der Stadt angeboten werden können, während die teuren Innenstadtlagen einer besser verdienenden Zielgruppe vorbehalten bleiben. Dies führt zu einer nicht akzeptablen sozialen Differenzierung in unserer Gesellschaft.
Die Piratenpartei fordert daher eine dauerhafte Förderung eines gemeinnützigen Wohnungsbaus auf Bundes- und Länderebene. Dieser sichert nicht nur Wohnraum für finanziell schlechter gestellte Haushalte, er spart letztlich auch Sozialhilfegelder und wirkt dämpfend auf das allgemein ansteigende Mietzinsniveau. In diesem Zusammenhang soll auch der genossenschaftliche Wohnungsbau und kooperativ, nicht-kommerziell organisierte Beteiligungsgesellschaften zum gemeinschaftlichen Bau oder Erwerb von Häusern gefördert werden, der den Zweck hat, preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Hand muss im Rahmen transparenter Planung Rechenschaft darüber ablegen, welche Grundstücke sich im öffentlichen Besitz befinden und warum diese nicht für die Schaffung preiswerten Wohnraums zur Verfügung gestellt werden. Infrage kommende Grundstücke sollen dabei vorrangig für genossenschaftlichen und sozialen Wohnbau verwendet werden.
Städtische Grundstücke sollen nicht verkauft, sondern nach Projektqualität in Erbbaupacht, mit monatlichen Pachtabschlägen vergeben werden. Projekte von Genossenschaften und im sozialen Wohnungsbau sind dabei zu bevorzugen.
Grundmietenerhöhung
Die Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB) bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegelmiete) soll auf maximal 15% in vier Jahren geändert werden. Eine Miete, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigt soll als ordnungswidrig gelten.
Alternative Wohnformen
Mit dem sozialen Wandel unserer Gesellschaft geht auch eine Pluralisierung der Lebensentwürfe und Wohnpräferenzen einher, der derzeit stadtpolitisch noch zu wenig Rechnung getragen wird. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch alternative Wohnformen – wie etwa Bauwagenplätze – legalisiert werden. Geeignete Standorte für alternative Wohnformen sind auf Basis partizipativer Verfahren zu bestimmen.
Sozialer Wohnungsbau
Die Piratenpartei fordert eine Neuorientierung der Wohnraumförderung der FHH (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) mit dem Ziel, den Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) zu stärken. Um einer sozialen Entmischung der Gesellschaft entgegenzuwirken soll der Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen vorrangig in den Stadtteilen erfolgen, deren Wohnbevölkerung einen hohen oder mittleren Status aufweisen und die eine stabile bzw. positive Entwicklungsdynamik zeigen.
Wohnungsbaupolitische Ziele müssen sich am Bedarf orientieren. Derzeit fallen ständig mehr Sozialwohnungen aus der Bindung als neue geschaffen werden, sodass die Zahl der Sozialwohnungen beständig sinkt. Deshalb muss die Quote für den sozialen Wohnungsbau mindestens von 30% auf 50% erhöht werden.
Das städtische Wohnungsbauunternehmen SAGA / GWG soll verpflichtet werden Unternehmensüberschüsse in den sozialen Wohnungsbau zu reinvestieren. Auch die Bindungsfristen von Sozialwohnungen müssen verlängert werden um den Bestand ausbauen zu können.
Schutzschild gegen Gentrifizierung
Mit dem Öffnen der sozialen Schere zwischen armen und reichen Stadtteilen in Hamburg ist eine Neubewertung vieler innenstadtnahen Altbauquartiere verbunden, in denen im Vergleich zur Gesamtstadt weit überproportionale Mietpreissteigerung zu beobachten sind. Dieses als Gentrifizierung bekannte Phänomen führt zu einer weiteren Entmischung der Einkommensgruppen und einer Verschärfung der sozialräumlichen Polarisierung. Die Piratenpartei lehnt diese unsoziale Politik, die auf Kosten der einkommensschwächeren Einwohner Hamburgs geht, grundsätzlich ab und fordert einen Schutzschild gegen Gentrifizierung, der aus Komponenten der Beobachtung der sozialräumlichen Entwicklung sowie Interventionen auf dem Wohnungsmarkt besteht.
Gentrificationmonitoring
Die Piratenpartei setzt sich für eine Weiterentwicklung des RISE-Sozialmonitorings ein, der zukünftig nicht nur soziale Benachteiligung, sondern auch sogenannte „Aufwertung“ messbar machen soll. Hierzu müssen auf der kleinräumigen Ebene statistische Indikatoren wie etwa der Modernisierungsstand der Wohngebäude, die Mietpreisentwicklung, das durchschnittliche Einkommen je Steuerpflichtigen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bereitgestellt werden.
Soziale Erhaltungsverordnungen
Bei Entwicklungen, die auf Gentrifizierung hindeuten, muss umgehend der Erlass von Sozialen Erhaltenssatzungen für die entsprechenden Gebiete geprüft und bei Bedarf zeitnah erlassen werden. Weiterhin soll geprüft werden, in wie fern das Instrument der Sozialen Erhaltenssatzung zur wirkungsvollen Eindämmung von Gentrifizierung geeignet ist, oder ob Hamburg auf eine Reform von §172 BauGB (Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten) hinwirken soll, um eine Regulation der Mietentwicklung als Teil der Erhaltenssatzung festzuschreiben.
Mietergemeinschaften sollen ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung der von ihnen bewohnten Immobilien bzw. beim Neubau anstelle der alten Immobilie gewährt werden. Bei Neubau gelten die Mieter als berechtigt, denen aufgrund des Abrisses die Kündigung ausgesprochen wurde bzw. die mit Begründung des Abrisses selbst die Kündigung ausgesprochen haben. Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft bzw. in einem Wohngemeinschaftsprojekt ist finanziell zu fördern und die ausreichende Versorgung der Hamburger mit preiswertem Wohnraum muss sichergestellt werden.
Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum
Um dem ausufernden spekulativen Leerstand und der Zweckentfremdung von Wohnraum, z.B. als Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder als Ferienwohnungen, in Hamburg Einhalt zu gebieten soll das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) konsquenter als bisher angewendet werden. Darüberhinaus fordert die Piratenpartei eine Ergänzung um folgende Punkte:
- Eigentümer von Wohnraum sollen einer bußgeldbewehrten Anzeige bei einem Leerstand der länger als 3 Monate andauerd verplichtet werden
- Der Stadt Hamburg soll ein Belegungsrecht eingeräumt werden , wenn 3 Monate nach Bußgeldverhängung keine Vermietung erfolgt ist
- Nach Leerstand von mehr als 12 Minaten soll ein beschleunigtes Vermietungsverfahren Anwendung finden
- Nach Leerstand von mehr als 6 Monaten z.B. bei Abriss- bzw. Neubauplanung soll eine Zwischnevermietung angeordnet werden können
- Bei Sanierungs und Umbaumaßnahmen dürfen Wohnungen höchstens doppelt solange wie allgemein üblich leerstehen.
Darüber hinaus soll das Personal in den Wohnraumschutzabteilungen aufgestockt werden. Die Besetzung von widerrechtlich leerstehendem Wohnraum soll entkriminalisiert werden.
Stadtplanung
Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Planung ist unverzichtbar und darf nicht zugunsten einseitiger Interessen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Planung soll immer ein ausgewogenes Mit- und Nebeneinander von Bedürfnissen des Wohnens, des Arbeitens, des Verkehrs, der Infrastruktur, der Kommunikation, der Bildung, des Sports und Kultur sowie der Freizeitgestaltung regeln.
Auf allen Entscheidungsebenen (Bund, Land, Bezirke / Kommunen) soll die jeweils betroffene Bevölkerung in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Ihre Bedürfnisse sollen entsprechend berücksichtigt werden. Unkomplizierte und effektive Verfahren zur Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.
Verfahren zur Bürgerbeteiligung
Der Begriff der „Bürgerbeteiligung“ bezeichnet die Partizipation der Bürger an politischen und planerischen Entscheidungen. Dabei werden grundsätzlich zwei Arten von Beteiligungsverfahren unterschieden: Zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen, also formellen, Beteiligungsverfahren und zum anderen die freiwillige, die informelle, Bürgerbeteiligung. Durch die Beteiligung der Bürger soll Jedermann die Möglichkeit gegeben werden, seine Interessen im Planungsverfahren zu wahren. Eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung erhöht hierbei die Akzeptanz der geplanten Maßnahmen. Im Planungsprozess sollen verschiedene Verfahren zur Bürgerbeteiligung angewendet werden.
Einsatz neuer Informations- und Kommunikationsmedien
Die Piratenpartei fordert und fördert die verstärkte Nutzung neuer Kommunikationsmedien zur Information und Beteiligung der Bevölkerung. Für die vereinfachte und beschleunigte Durchführung von Beteiligungsverfahren kann das Internet eingesetzt werden, der Begriff der „E-Partizipation“ umfasst dabei alle internetgestützten Verfahren. Wie bei den klassischen Beteiligungsverfahren ist auch bei der E-Partizipation zwischen den formellen und informellen Verfahren zu unterscheiden.
Freier Zugang zu Planungsunterlagen
Um eine erfolgreiche Partizipation der Bürgerschaft an politischen und planerischen Entscheidungen zu ermöglichen ist es notwendig, alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen ohne unnötige Barrieren öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern. Nur dadurch hat die Bevölkerung die Möglichkeit, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Ängste frühzeitig in den Planungsprozess einzubringen.
Dieser freie Zugang zu Planunterlagen soll zum einen über den herkömmlichen analogen Weg, zum anderen aber auch über den neuartigen digitalen Weg ermöglicht werden.
Stärkere Kooperation aller Ebenen
Wir wollen fördern, dass die staatlichen Ebenen, also Bund, Land, Kommune, aber auch die Bürger, besser zusammenwirken, um allen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und Maßnahmen effektiver durchzuführen. Neben dieser intrakommunalen und interkommunalen Kooperation soll auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in allen Bereichen der Planung intensiviert werden. Diese verstärkte Kooperation ist, genauso wie gleichwertige Lebensverhältnisse, eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und die Beteiligung der Bürger.
Erhalt der Uferzonen an Hamburgs Gewässern
Die Ufer der Hamburger Fließ- und Stillgewässer dienen auch der Erholung der Hamburger sowie der Tierwelt als Lebensraum, bzw. Nistplatz. Die Piratenpartei Hamburg spricht sich für den Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit von solchen Uferzonen aus. Der Erhalt von Uferzonen hat gesamtstädtischen Charakter. Eine vollständige Bebauung der Uferflächen sollte nur im Ausnahmefall erfolgen.
Barrierefreie Toiletten für alle
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass vor allem in Parkanlagen, Spielplätzen und Einkaufsstraßen öffentliche barrierefreie Toiletten für alle entstehen.
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Verkehr und Mobilität
Vorfahrt für Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr
Die Piratenpartei fordert, dass alle öffentliche Infrastruktur für jeden gleichermaßen zugänglich sein und gemeinnützig betrieben werden muss. Mobilität ist ein wesentliches Merkmal von Lebensqualität und für jeden Menschen eine der zentralen Voraussetzungen dafür, sich zu entwickeln und am wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt teilhaben zu können. Es muss daher sichergestellt sein, dass unabhängig vom Einkommen allen Menschen in Hamburg Mobilität und damit Lebensqualität zuteil wird.
Ausbau der Radinfrastruktur in Hamburg
Bisher hat die Stadt Hamburg trotz aller Beteuerungen und das Label „Fahrradstadt“ den Radverkehr nicht den Stellenwert gegeben, der nötig ist. Das wollen wir ändern – und zwar durch:
- ein dichtes, barrierefreies Radfahrnetz für alle
- Kreuzungsfreie Radschnellwege, bevorzugt in der Nähe von Bahntrassen, Bundesstraßen und Autobahnen (z.B. auf dem A7-Tunnel, entlang der gesamten S1 sowie eine Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Harburg). Diese sollen mind. 4,5m breit sein und für Geschwindigkeiten bis zu 30 km/h gehen.
- die Ausweisung von Fahrradstraßen – und zwar so, dass in den jeweiligen Gebieten kein Durchgangsverkehr für PKW besteht
- asphaltierte und vom KfZ-Verkehr abgetrennte Fahrradwege an Hauptstraßen (mindestes 2,30 Meter Breite)
- Fahrradstraßen in Wohngebieten ohne motorisierten Durchgangsverkehr
- Rad- und fußgängerfreundliche Ampelschaltungen (u.a. auch mit Grüner Welle für Radverkehr)
- Rad- und fußverkehrsfreundliche Baustellengestaltung
- Sicherstellung, dass Radinfrastruktur in jeder Jahreszeit auch benutzbar bleibt (durch Beseitigung von Laub, Schnee und falsch abgestellten Fahrzeugen)
- Verabschiedung eines Mobilitätsgesetzes nach Berliner Vorbild
Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs – mit Straßenbahn
Damit in Hamburg mehr Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein können, brauchen wir dringend einen Ausbau des U- und S-Bahn-Netzes sowie die Wiedereinführung der Stadtbahn. Wir setzen uns insbesondere dafür ein, äußere Stadtteile besser untereinander zu vernetzen, anstatt nur die Anbindung ins Zentrum zu gewährleisten.
Wir unterstützen unter anderem folgende Bauvorhaben:
- S4 von Hasselbrook in Richtung Bad Oldesloe
- Alsterhalbring als U-Bahn (In etwa der Linie 25)
- U4 nach Wilhelmsburg
- Zweigleisiger Ausbau der Strecke Blankenese-Wedel (und durchgehender 10-Min-Takt)
- Schnellbahnanbindung von Osdorfer Born
- Wiedereinführung einer Straßenbahn, zunächst mit einem Netz aus ca. 4 Linien
- Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen
Entlastung des Hauptbahnhofes
Bisher hat Hamburg möglichst alle Umsteigekombinationen am Hamburger Hauptbahnhof realisiert. Der Ansatz ist gescheitert, der Bahnhof ist völlig überlastet. Zudem ist der öffentliche Personenverkehr bei Notfällen massivst beeinträchtigt („Single Point of Failure“). Daher möchten wir diesen zentralen Ansatz aufheben:
- Nutzung der Güterumgehungsbahn für den ÖPNV (Drehkreuz „Ostkreuz“ im Bereich der Wandsbeker Chaussee)
- Bau einer S-Bahn-Verbindung zwischen Altona und Neugraben in Höhe der A7-Tunnel
- Linienweg der U5 nicht über Hauptbahnhof
- Durchfahrende Regionalzüge am Hauptbahnhof
Einführung eines fahrscheinfreien Nahverkehrs
Wir wollen den Fahrschein in Hamburg bei allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes HVV abschaffen, so dass alle Menschen in dieser Stadt den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Es wird daher auch die Fahrscheinkontrolle entfallen. Dies kann entweder steuerfinanziert oder mit einer Umlage erfolgen.
Elektrofähren auf die Elbe
Wir fordern, den Einsatz von Elektrofähren im HVV auf der Elbe zu prüfen und zu ermöglichen.
Freies WLAN im öffentlichen Personennahverkehr
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in den Transportmitteln und Haltestellen des Hamburger Verkehrsbetriebe anmelde- und kostenfreies WLAN zur Verfügung gestellt wird.
Ausweitung Stadtrad
Die Piratenpartei Hamburg fordert einen zügigen Ausbau des Fahrradleihsystems “Stadtrad Hamburg” in alle Stadtteile innerhalb des HVV-Großbereichs.
Ganztägige Mitnahme von Fahrrädern in S- und U-Bahnen
Durch Erhöhung der Verkehrsleistung wollen wir es möglich machen, dass es künftig keine Sperrstunde für die Fahrradmitnahme in S- und U-Bahnen geben soll. Dazu sollen, ähnlich wie beim Metronom, spezielle Wagen geben.
Ausbau von Park+Ride am Stadtrand
Für Menschen, die von außerhalb nach Hamburg mit einem Auto fahren, wollen wir im Umfeld der S- und U-Bahn-Stationen in Stadtrandnähe weitere Park+Ride-Plätzen schaffen. Alle Park+Ride-Plätze sollen möglichst kostenlos zur Verfügung stehen.
Autofrei im Inneren des Ringes 1
Das Gebiet innerhalb des Ringes 1 soll autofrei werden. Taxis, Rettungsfahrzeuge und Busse dürfen das Gebiet auch weiterhin befahren. Lieferverkehr soll nur zu bestimmten Uhrzeiten zugelassen werden.
Nachtflugverbot am Flughafen
Zum Schutz der Nachtruhe fordern wir die Ausweitung des Nachtflugverbotes von 22:00 bis 7:00 Uhr.
Schnelle ICE-Verbindungen in den Süden
Wir wollen Fernverkehr auf die Schiene locken. Dazu ist der Ausbau der ICE-Verbindung zwischen Hamburg und Hannover nötig.
Keine A26 in Hamburg
Der Bau einer weiteren Autobahn in Hamburg betrachten wir als Entwicklung in die falsche Richtung.
Hafengüterverkehr: Ab auf die Schiene!
Güter, die in Hamburg umgeschlagen werden und auf dem Landweg weitertransportiert werden sollen, sollen über die Schiene transportiert werden. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Schieneninfrastruktur auch für die Bedürfnisse des Güterverkehrs ausgebaut wird.
Folgen der LKW-Maut am Hamburger Stadtstraßen lindern
Wir wollen verhindern, dass durch die Ausweitung der LKW-Maut auf Bundesstraßen neue Ausweichverkehre neue Belastungen hervorrufen. Daher wollen wir umgehend untersuchen, welche mögliche Folgen sich dadurch ergeben können und geeignete Beschränkungen für den Güterverkehr erlassen.
Rohrpostsystem auf Europalettenbasis
Die Piratenpartei Hamburg will den Schwerlastverkehr im Stadtgebiet reduzieren. Dazu streben wir alternative Versorgungsmodelle an. Neben der Unterstützung von Lastenrädern und der Verlagerung von Güterverkehr auf Schiene bzw. Schiff stehen wir Ansätzen wie Rohrpostsysteme auf Euro-Palettenbasis positiv gegenüber.
Förderung des emissionsfreien Verkehrs
Emissionsfreier Verkehr spielt eine große Rolle, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Daher fordern wir, dass der der gesamte Verkehr bis 2035 emissionsfrei sein soll. Um die Verbreitung von Elektromobilität zu fördern, müssen sowohl Schnellladestationen als auch Flexpower-Säulen ausgebaut werden, die in Zeiten des Stromüberschusses mehr Strom zum Laden verwenden. Es muss in geeignete Technologien investiert werden, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobiliät zu fördern.
Ein breites Bündnis aus 50 schifffahrtsnahen Unternehmen planen bis 2030 emissionsfreie, wirtschaftlich rentable Schiffe einzusetzen. Daher fordern wir die exklusive Abfertigung klimaneutraler Schifffahrt im Hamburger Hafen ab dem Jahr 2035. Bis dahin behandelt klimaneutrale Schiffe bevorzugt.
Der Flugverkehr mit der aktuellen Technologie ist sehr klimaschädlich, daher fordern wir eine Kerosinsteuer sowie der Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung für Kerosin, so dass der Anreiz gesetzt wird weniger zu fliegen. Zusätzlich muss in neue Technologien investiert werden, um ab 2035 emissionsfrei fliegen zu können.
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Umwelt und Energie
Elbvertiefung
Die Piratenpartei Hamburg lehnt eine weitere Elbvertiefung ab.
Die Elbvertiefung wird mit der Zunahme des Containerschiffverkehrs und größeren Schiffseinheiten begründet. In Deutschland konkurrieren hier Hamburg, Bremerhaven und der Tiefwasserhafen Wilhelmshaven. Diese Häfen stehen im Wettbewerb mit den ebenfalls staatlichen Hafenanlagen Belgiens und der Niederlande.
Statt eine bundes- oder gar europaweite Hafenstrategie zu entwickeln, buhlen die Häfen der sogenannten Le Havre-Hamburg-Range mit steuerfinanzierter Infrastruktur um die gleichen Kunden, die diese Konkurrenzsituation natürlich zum eigenen Vorteil nutzen.
Auf Grund der Lage (100 km von der Mündung der Elbe entfernt und damit ungefähr 5,5 h Revierfahrt, Brhv, Whv ca. 2,5 h) und der gegebenen Wassertiefe ist Hamburg nur bedingt für ein zukunftsweisendes Tiefwasserhafenprojekt geeignet. Wenn wieder eine neue, größere Containerschiffsgeneration entwickelt wird, steht man in Hamburg erneut vor den gleichen Problemen wie heute.
Die Folgen für Deichsicherheit, Wasserqualität und Umwelt sind noch nicht absehbar. Frühere Elbvertiefungen führen jedoch schon jetzt zu einem verstärkten Tidenhub und einem verminderten Sauerstoffgehalt.
Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass knappe öffentliche Mittel nicht per Gießkanne auf die einzelnen norddeutschen Hafenbetreiber verteilt werden, sondern ein bundesweites Hafenkonzept erstellt wird, welches volkswirtschaftlich, nautisch und ökologisch am meisten Sinn macht.
Landstrom für den Hamburger Hafen
Die Piratenpartei Hamburg fordert ein Verbot des Betriebes von Dieselaggregaten während der Liege- und Ladezeiten in den Hamburger Häfen für alle Fracht- und Kreuzfahrtschiffe. An dessen Stelle soll eine verpflichtende Nutzung von Landstrom vorgeschrieben werden. Die dafür nötige Infrastruktur soll geschaffen weden. Derzeit gibt es nur ein Pilotprojekt.
Bürgerenergiewende
Bürgerkraftwerke
Die Energiewende ist ein Projekt für die Bürger. Deshalb setzt die Piratenpartei Hamburg auf eine Bürgerenergiewende, bei der sich jeder einzelne Bürger aktiv beteiligen kann. Den bisher üblichen, künstlich geschaffenen und am Leben erhaltenen Abhängigkeiten von zentralen Infrastrukturen muss ein Stück mehr persönliche Freiheit entgegen gesetzt werden. Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich privat mit Anteilen an der Erzeugung aktiv zu beteiligen.
Die Piratenpartei Hamburg unterstützt aus vorgenannten Gründen das Konzept der Kellerkraftwerke. Kellerkraftwerke sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Blockheizkraftwerke zur Erzeugung von Strom und Wärme.
Besondere Unterstützung gilt Kellerkraftwerken, die zur Stärkung einer unabhängigeren Energieversorgung von finanziell auf staatliche Hilfe angewiesene Menschen dienen. Die Stadt Hamburg soll alle in ihrem Einflussbereich liegenden Mittel nutzen, um eine regional starke Eigenenergievorsorgung zu ermöglichen. Kleine und Mittlere Unternehmen sollen von der Stadt in geeigneter Weise unterstützt werden, Energiedienstleistungen (im Sinne der EU RL 2006/32) zu erbringen.
Handlungsfähige Umwelt- und Energiebehörde
Die Behörde für Umwelt und Energie spielt in Bezug auf die Einhaltung der Pariser Klimaziele eine besondere Rolle. Daher fordern wir eine umfangreiche finanzielle und personelle Stärkung dieser Behörde. Des Weiteren soll ihr ein Vetorecht gegen Entscheidungen anderer Behörden eingeräumt werden, sofern diese Entscheidungen im Widerspruch zur Klimaneutralität Hamburgs bis zum Jahr 2035 stehen. Darüber hinaus fordern wir quartalsweise Berichte des Hamburger Senats bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise.
Die Stadt Hamburg hat von ihren Bürgern mit dem Volksentscheides „Unser Hamburg – Unser Netz“ den Auftrag erhalten, die Energienetze in eigener Hand zu halten. Die Bewirtschaftung und Weiterentwicklung der Netze hin zu der gewünschten ökologischen und günstigen Energie erfordert bestes Personal. Die Aufgaben gehen über die bisher zu erledigenden Aufgaben hinaus. Dem ist durch die Einstellung von hauptsächlich planerisch und koordinierend tätigem Personal zu begegnen. Planung unter Einbeziehung der interessierten Bürger ist eine langfristige Tätigkeit, die nur ungenügend an privatwirtschaftliche Firmen zu vergeben ist. Wünschenswert ist eine kontinuierliche Planung mit entsprechender personeller Ausstattung. Die erforderlichen Stellen können aus den Einnahmen der Netzgebühren und eigenen Energieeinsparergebnissen finanziert werden.
Fernwärme
Wir fordern eine überprüfbar emissionsarme Versorgung Hamburgs mit Wärme. Sofern existierende Fernwärmebereiche vollständig mit vergleichsweise vorteilhafter Wärme beschickt werden können, so sollten diese Netzbereiche verdichtet und/oder erweitert werden. Eine pauschale Forderung zum Ausbau von Warm- oder Heißwassernetzen wird nicht unterstützt. Sofern andere Maßnahmen, wie beispielsweise die Erzeugung von Nutzwärme aus Strom, eine insgesamt günstigere Bilanz als die Fernwärme aufweisen, so ist dieser Art der Versorgung in Planung, Förderung und Genehmigung der Vorrang zu geben.
Versorgungsnetze in die öffentliche Hand
Für die Piratenpartei Hamburg gehören die Wärme-, Strom und Wassernetze in die öffentliche Hand.
Wärmeversorgungsplan Hamburg
Die Piratenpartei Hamburg fordert eine Netzleitplanung zur Ermittlung der zukünftigen Wärmebedarfe im Hamburger Fernwärmenetz. Die Annahmen und Ergebnisse sind frei zu veröffentlichen. Ziel ist eine optimale Nutzung des bestehenden Fernwärmenetzes und optimal dimensionierte Erzeugungsanlagen. Sinnvolle Neuanschlüsse / Erweiterungen für das Fernwärmenetz sind ebenfalls zu ermitteln. Nur auf Basis solcher Information kann entschieden werden, ob Großkraftwerke oder alternative z.B. kleine Blockheizkraftwerke auf Hamburger Gebiet vorteilhaft sind. Der Anschluss von neuen Kraftwerken größer als 50 Megawatt ist bis zur Vorstellung der Ergebnisse der Studie zu verweigern.
Realisierung Pilotkraftwerke Tiefengeothermie zur Wärmeversorgung Hamburgs
Die Piratenpartei Hamburg begrüßt das Pilotprojekt einer geothermische Anlagen in Wilhelmsburg zur Gewinnung von Nutzwärme und der Versorgung von Wohn- und Gewerbeflächen mit regerenativer Wärme. Wir fordern zudem einen weiteren Standort.
Die Erkenntnisse dieser Projekte sollen öffentlich werden, damit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weitere Projekte leichter geplant und kalkuliert werden können
Wärmegesetz für Wärmemarkt schaffen
Die Piratenpartei Hamburg will mangels bundesweiter Regeln durch ein Wärmegesetz auf Hamburgebene das Fernwärmemonopol zu einem Wärmemarkt öffnen. Dieses Wärmegesetz regelt die einfache Einspeisung und Durchleitung von Wärme in den Wärmenetzen Hamburgs. Die technischen Voraussetzungen für eine möglichst einfache Teilnahme am Fernwärmemarkt sind zu schaffen.
Ziel ist die Umsetzung des Volksentscheides „Unser Hamburg – Unser Netz“ durch eine dezentralisierte und vom Bürger kontrollierbare Energieversorgung. Bürger wie öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sollen Beiträge zur ökologischen Energieversorgung im Wärmebereich leisten können.
Es gibt viele Liegenschaften oder Grundstücke innerhalb Hamburgs, auf denen ein Beitrag zur verteilten Fernwärmeerzeugung geleistet werden könnte. Die Piratenpartei Hamburg wird zusammen mit den Bürgern Hamburgs versuchen, diese am Gemeinwohl orientierten Standorte zu ermitteln und soweit möglich zur Verfügung stellen.
Die Energiewende auch an den Finanzmärkten umsetzen (Divestment)
Hamburg zieht sich aus allen finanziellen Beteiligungen und aus allen Kapitalanlagen, die der Altersvorsorge städtischer Beamter, Rückstellungen und Ähnlichem dienen, zurück, sofern diese an der klimaschädlichen Verbrennung fossiler Energien verdienen.
Nachhaltige Entwicklung
Transparenz für konventionelle Energien
Die Piratenpartei Hamburg fordert, für in Hamburg unter Beteiligung der Stadt eingesetzte nicht-regenerative Brenn-, Heiz- und Treibstoffe einschließlich Kernbrennstoffen eine lückenlose Herkunftskontrolle entlang der gesamten Vertriebskette von Quelle/Grube bis zum Endkunden zu ermöglichen. Die Herkunft ist dem Endkunden leicht erkennbar anzuzeigen. Städtische Beteiligungsgesellschaften haben die Information öffentlich bereitzustellen.
Atommüll
Die Piratenpartei Hamburg fordert eine verantwortliche Lösung zum Umgang mit Atommüll. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass sich Hamburg im Bundesrat für eine bundesweite Suche nach tatsächlich geeigneten Lagerstätten ausspricht.
Die Vorstellung, dass sich die mit dem nuklearen Erbe verbundenen Probleme durch Verbringung des Atommülls in ein unzugängliches „Endlager“ dauerhaft lösen lassen, lehnen wir entschieden ab. Die drohende Havarie der im niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel gelegenen Atomlagerstätte Asse führt uns vor Augen, dass bisherige Sicherheitskonzepte bereits nach wenigen Jahrzehnten versagen. Daraus schließen wir, dass kein heute lebender Mensch fähig ist, eine belastbare Folgenabschätzung für die kommenden Jahrtausende vorzunehmen. Die Piratenpartei Hamburg will deshalb, dass nuklearer Müll grundsätzlich nur so gelagert wird, dass bei Bedarf eine Rückholung erfolgen kann. Dies betrifft auch leicht- und mittelradioaktiven Müll. Die Lagerung muss stets überwacht werden.
Die Kosten für die Lagerung und dauerhafte Überwachung der Nuklearabfälle haben die Produzenten des Atommülls zu tragen. Wer radioaktive Produkte herstellt oder in den Verkehr bringt, muss einen Entsorgungsnachweis führen und die Kosten dafür übernehmen.
Bedingungsloses Energiegrundeinkommen für Hamburg
Wir werden Möglichkeiten suchen, Hamburgs Bürger von den bisherigen Aufwendungen für privat genutzte Energie durch ein Bedingungsloses Energiegrundeinkommen zu befreien. Das Anrecht auf Teilhabe an Energie für Heizung, Fortbewegung und sonstige Nutzenergie soll künftig zunehmend direkt, in Form von erneuerbarer Energie zur Verfügung stellt werden.
Im Gegensatz zu fossilen und nuklearen Brennstoffen haben erneuerbare Kraft- und Heizwerke, wie z.B. Photovoltaik- und Tiefengeothermie-Anlagen, Grenzkosten von fast null. Das bedeutet, eine einmal hergestellte Anlage kostet für eine zusätzliche Kilowattstunde Energieeinheit nahezu nichts extra. Es gibt schließlich keine Brennstoffe, die bezahlt werden müssten. Wir werden einen Plan entwerfen, wie heimisch regionale Energie zu einer sauberen Basis für ein ökologisch und wirtschaftlich günstiges Zusammenleben werden kann. Sämtliche Projekte der Stadt und der von ihr als Beteiligungen gehaltenen Gesellschaften werden angehalten, nicht nur energieautark, sondern mit Energieüberschuss zu arbeiten. Die überschüssige Energie soll den Bürgern Hamburgs zur freien Verwendung gegeben werden. Jeder Bürger erhält die gleiche Energiemenge vorzugsweise direkt als Energie, hilfsweise kompensiert in Geldzahlungen.
Energiebedarfe über der von der Stadt Hamburg für diese Zwecke erzeugten Menge unterliegen weiterhin normalen Marktbedingungen.
Keine Lebensmittel in den Tank
Die Piratenpartei Hamburg lehnt das Verfahren von noch verzehrbaren Lebensmitteln (also Palmöl, Sojaöl, Rapsöl und Zucker als Treibstoff) auf. Zur Fortbewegung soll auf regenerativ erzeugten Strom gesetzt werden.
Erneuerbare Energien
Im Kampf gegen den Klimawandel spielen die Erneuerbaren Energien eine besondere Rolle. Sie müssen unseren kompletten Energiebedarf decken, daher gilt dem schnellst möglichen Ausbau ein besonderes Augenmerk. Die Piratenpartei Hamburg schließt sich der Forderung von Fridays for Future Hamburg an, den Umstieg auf 100% erneuerbare Energieerzeugung und -versorgung bis spätestens zum Jahr 2035 zu vollziehen. Dafür braucht es einen umfangreichen Ausbau der Solarenergie in Hamburg.
Kostenlose Sperrmüll-Entsorgung
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in Hamburg wieder kostenlose Sperrmüll-Termine eingeführt werden.
Weniger Versiegelung – mehr Grün
Hamburg soll grüner werden. Und dazu wollen wir neben der Entwicklung von Parks und Grünanlagen auch kleinere Flächen entsiegeln (wie z.B. Hinterhöfe, Plätze und Parkplätze). Als Maßnahmen können beispielsweise auch Urban Gardening eingesetzt werden, z.B. durch Urban-Gardening-Projekte.
Tierschutz und LPT
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für Tierrechte ein und fordert in dem Zug eine Schließung des LPT (Forschungslabor der Pharmakologie und Toxikologie) in Neugraben, dass wegen des Nachweises massiver Tierquälerei in Verruf geraten ist. Das LPT führt Tierversuche zum Testen von Haushaltsmitteln, Kosmetika, Medikamente etc. durch. Wir unterstützen eine öffentliche Debatte für welche Zwecke es in der Gesellschaft moralisch akzeptiert ist Tierversuche durchzuführen.
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Digitale Gesellschaft
Behördengänge von zu Hause aus
Die Piratenpartei Hamburg möchte die Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes umsetzen, so dass viele Behördengänge künftig online abgewickelt werden können und persönliche Besuche in den Behörden obsolet werden.
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hamburg soll dabei auch, über das gerade entstehende digitale Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg, Unterstützung der in Hamburg gut ausgebauten Elemente der direkten Demokratie ermöglicht werden. Registrierte Hamburgerinnen und Hamburger sollen Bürger- und Volksinitiativen, Bürger – und Volksbegehren sowie Volkspetitionen digital unterstützen können.
Damit diese Dienste angenommen werden, müssen die Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit realisiert werden. Alle Systeme sollen die Vorgaben der Barrierefreiheit erfüllen und mehrsprachig angeboten werden. Bei der Umsetzung dieser Forderung sollen mit den anderen Bundesländern und teilweise Kommunen genutzt werden, da häufig viel zu viele Vorgänge parallel entwickelt werden.
Unbenommen der Möglichkeit der digitalen Erledigung von Behördengängen soll die öffentliche Verwaltung nach wie vor telefonisch oder für einen persönlichen Besuch erreichbar bleiben.
Flächendeckendes freies WLAN ermöglichen
Die Stadt Hamburg soll Vereine und Initiativen fördern, die ohne Gewinnerzielungsabsicht gebühren- und anmeldefreies WLAN im öffentlichen Raum anbieten möchten (bspw. durch Bereitstellung von Hardware oder Strom in öffentlichen Gebäuden). Die Betreiberhaftung für offene WLANs lehnen wir ab. Die derzeitige Beseitigung der Betreiberhaftung ist einer Klage der Piratenpartei zu verdanken.
Mehr Mittel für Landesdatenschutzbeauftragte
Die Piratenpartei Hamburg fordert einen deutlichen Ausbau der Dienststelle des „Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“. Wir setzen uns dafür ein, die notwendigen Mittel für einen erheblichen, vor allem auch personellen, Ausbau der Hamburgischen Dienststelle bereit zu stellen. Darüber hinaus müssen Befugnisse und Aufgaben so ausgestaltet werden, dass ein besserer gesetzeskonformer Umgang mit schützenswerten persönlichen Daten nicht nur eingefordert, sondern auch regelhaft und sorgfältig, geprüft werden kann.
Sowohl die Durchsetzung einer informationellen Selbstbestimmung der Bürger, sowie die Verbesserung der Rechtssicherheit aller Daten verarbeitenden Betriebe und Institutionen, aber auch die vollumfängliche, sachgerechte und zeitnahe Bearbeitung von datenschutzrelevanten Anfragen aller Art, sollen auf diesem Wege verbessert werden.
Drohnen in Hamburg
Die PIRATEN Hamburg wollen die Bevölkerung für die Auswirkungen und Möglichkeiten der sich zukünftig etablierenden Nutzung von Drohnen stärker sensibilisieren und aufklären. Wir setzen uns dafür ein, dass in Hamburg gesetzliche Grundlagen zu Entwicklung, Forschung und dem Einsatz von Drohnen in Hamburg geschaffen werden, in bei denen die Beachtung der informationelle Selbstbestimmung der Bevölkerung im Mittelpunkt steht.
Eine eventuelle Anschaffung von Drohnen für polizeiliche Maßnahmen durch die Polizei Hamburg lehnen wir im Vorwege ab. Besonders ein möglicher Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen bedeutet einen massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
„Fliegenden Gerichtsstand“ abschaffen
Der Landesverband Hamburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, den sogenannten „fliegenden Gerichtsstand“ bei rechtlichen Streitigkeiten, die sich aus Veröffentlichungen im Internet oder sonstigen Medien ergeben, abzuschaffen. Der Kläger soll nur noch die Wahl haben zwischen dem für seinen eigenen Standort zuständigen Gericht, und dem des Beklagten.
Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage
Die Piratenpartei Hamburg spricht sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus. Die Beteiligung von Presseverlagen an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste mit einer Schutzfrist von einem Jahr ist der Versuch großer Verlagshäuser die eigenen Defizite in der Entwicklung wettzumachen. Dass hiervon nur die großen Verlagshäuser profitieren, die bereits durch Onlineanzeigenschaltungen einen großen Teil ihrer Erlöse generieren, macht die Tendenz zur Oligopolisierung der Verlagsbranche sichtbar, der wir uns vehement entgegenstellen.
Ein Leistungsschutzrecht, das voraussichtlich dazu führen wird, dass Verlagsangebote nicht mehr über Suchmaschinen und Aggregatoren auffindbar sein werden, bedeutet für uns einen nicht akzeptablen Eingriff in die Meinungs- und Informationvielfalt eines freien Internets. Es schadet nicht nur der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern blockiert langfristig die Wissens- und Informationsgesellschaft. Das Recht sorgt nicht für Rechtssicherheit, sondern fördert die Rechtsunsicherheit. Das Leistungsschutzrecht ist kein Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Urheberrechts, es ist ein Rückschritt. Anstatt Probleme zu lösen, schafft es neue. Gleichzeitig begünstigt das Leistungsschutzrecht nicht die Urheber.
Der Schutz „journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon“ (Snippets) auf Basis der Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH macht dieses Leistungsschutzrecht noch gefährlicher, da hiervon langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts betroffen sein könnte.
Freie Software und offene Standards
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in der hamburgischen Verwaltung soweit wie möglich freie Software und offene Standards eingesetzt werden. Dadurch sollen sowohl die Verwaltung selbst als auch die Bürger eine größtmögliche Unabhängigkeit von proprietärer Software und den entsprechenden Softwareherstellern erhalten.
Freie Software und offene Standards können von allen uneingeschränkt untersucht und genutzt werden. Sie erlauben den Nutzern die technische Kontrolle über ihre Systeme zu erlangen und diese nach ihren eigenen Wünschen zu nutzen. Die Bürger sind damit nicht gezwungen im Umgang mit Behörden auf proprietäre Software zurückgreifen zu müssen, deren Arbeitsweisen und Funktionsumfang nicht nachvollzogen werden kann. Besonders im Hinblick auf die jüngst bekanntgewordenen Kooperationen zwischen amerikanischen Geheimdiensten und großen amerikanischen Softwareherstellern, ist dies dringend geboten.
Aufbau eines unabhängigen Stadtportals auf hamburg.de
Die Freie und Hansestadt Hamburg soll ihr Stadtportal auf hamburg.de komplett eigenständig betreiben. Derzeit besteht eine Kooperation mit der Haspa und der Sparkasse Harburg-Buxtehude. Das Stadtportal dient der unabhängigen Information der Bürger und hat darum frei von Werbung, Schleichwerbung oder kommerziell motivierter Zusatzangebote zu sein. Die Seite soll zudem ohne externe Cookies betrieben werden.
Mediathek für Livestream und Videoprotokolle
Das Stadtportal soll eine umfassende Mediathek betreiben, in der Livestreams aller Sitzungen der Hamburger Bürgerschaft, Bezirksversammlungen und Ausschusssitzungen bereitgestellt werden. Die Streams sollen dort auch im Nachhinein als Aufzeichnungen weiter abrufbar sein. Zur besseren Bedienbarkeit sollen auch Verknüpfungen zu den schriftlichen Protokollen und relevanten Drucksachen bereitgestellt werden. Bei nichtöffentlichen Sitzungen soll mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und die entsprechende namentlich Abstimmung veröffentlicht werden.
Transparenz
Transparenzgesetz begleiten und weiter entwickeln
Mit dem unter wesentlicher Mitwirkung der Hamburger Piraten über eine Volksinitiative entstandenen Transparenzgesetz hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg auf dem Gebiet der Informationsfreiheit an die Spitze der Bundesländer gesetzt, und damit eine der Kernforderungen der Piratenpartei zu großen Teilen realisiert. Jetzt gilt es die Umsetzung weiter zu beobachten und die Behörden zur Einhaltung des Gesetzes anzuhalten, wo immer das notwendig ist.
Auf Grund einer etwas unklaren Formulierung im Gesetz existieren derzeit unterschiedliche Rechtspositionen bezüglich des Ausmaßes, in dem die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung (bspw. Handwerks- und Handelskammer oder die Universität) unter die Veröffentlichungspflicht des Gesetzes fallen. Hier muss klargestellt werden, dass für diese Institutionen dieselben Anforderungen gelten wie für privatwirtschaftlich organisierte städtische Betriebe.
Auch sind öffentliche Unternehmen jetzt zwar verpflichtet, ihre Vorstandsgehälter offenzulegen, aber eine Ausweitung auf Aufsichtsratsvergütungen wäre zu begrüßen.
Desweiteren sollen die Daten aus den Abteilungen 1 und 2 von Grundbüchern frei und maschinenlesbar online kostenfrei verfügbar sein. Zusätzlich sollen die wesentlichen Regelungen bzw. Auflagen erteilter Baugenehmigungen und -Vorbescheide sowie städtebaulichen Vereinbarungen zum entsprechendem Grundbucheintrag mit veröffentlicht/verlinkt werden.
Die pauschalen Ausnahmen von der Informationspflicht für Informationen, die unter spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften oder die Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg fallen, gehören gelockert. Um ein Dokument zur Verschlusssache zu erklären existieren derzeit keine ernsthaften Hürden, so dass auf diese Art und Weise den Bürgern Informationen vorenthalten werden dürfen, die nach dem Wortlaut des Transparenzgesetzes eigentlich nicht schützenswert wären. Dieses Unterlaufen der Absicht des Gesetzgebers muss gestoppt werden. Ebenso ist die absolute Bereichsausnahme für das Landesamt für Verfassungsschutz aufzuheben.
Verschlusssachenanweisung
Für einen transparenten Staat ist es nicht mehr hinnehmbar, wenn die Verwaltung jegliche Vorgänge zur Verschlusssache erklären kann – und sei es nur, weil das Ansehen des Landes Schaden nehmen könnte. Wir wollen die bestehende Verschlusssachenanweisung von 1982 reformieren.
Bezirke
Bezirke stärken – Hamburg stärken
Den Bezirken werden immer mehr Aufgaben übertragen und gleichzeitig Personal und finanzielle Mittel gekürzt. Die Hamburger Bezirke haben, im Gegensatz zu Kommunen in anderen Bundesländern keine abschließende Entscheidungskompetenz und kein eigenes Haushaltsrecht. Und wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv werden, werden Bürgerbegehren zunehmend evoziert, also für ungültig erklärt und Entscheidungen an den Senat übertragen.
Der Stadtstaat Hamburg soll möglichst bürgernah und effizient verwaltet werden, auch um die soziale Spaltung in dieser Metropole zu mindern. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene spart Zeit und Geld und schafft klare Verantwortlichkeiten. Subsidiarität muss das entscheidende Kriterium sein.
Die Piratenpartei Hamburg möchte deshalb in Hamburg eine echte kommunale Ebene schaffen, also eine zweistufige Verwaltung mit klarer Kompetenzabgrenzung zwischen dem, was gemeindliche (örtliche) Aufgabe und dem was staatliche (gesamtstädtische) Aufgabe ist. Das wäre effektiver, bürgernäher, transparenter und letztlich auch demokratischer, weil die Abläufe kontrollierbarer wären.
Öffentlichkeit von Sitzungen und Unterlagen
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, das Öffentlichkeitsgebot für Ausschusssitzungen der Bezirksversammlungen konsequenter durchzusetzen, und die gesetzlich vorgesehene, grundsätzliche Ausnahme der Bauunterausschüsse aufzuheben. Die Behandlung von Tagesordnungspunkten in nicht-öffentlicher Sitzung bedarf jeweils individueller Begründungen. Beschlüsse, die in nichtöffentlichen Sitzungsteilen gefasst wurden, sind unmittelbar danach zu veröffentlichen. Gleiches gilt für den Vertraulichkeitsschutz von Dokumenten. Auch nicht vom Gesetz vorgeschriebene, aber übliche Vertraulichkeitsvorgaben der Verwaltung, etwa bei Entscheidungen über Sondernutzungen des öffentlichem Raums, gehören auf den Prüfstand.
Des weiteren plädieren die Hamburger Piraten für die Einführung von Verfallsdaten für die Vertraulichkeit von Sitzungsunterlagen. Vertrauliche Dokumente der Bezirksversammlung sollen nach unseren Vorstellungen nach spätestens zwei Jahren ihren Schutz verlieren und unter die Veröffentlichungspflicht des Hamburgischen Transparenzgesetzes fallen, sofern die Vertraulichkeit nicht aus wichtigen Gründen von der Versammlung verlängert wird. Die Anträge auf Vertraulichkeit bzw. Verlängerung sind inklusive Abstimmungsverhalten ebenfalls nach Ablauf der Frist zu veröffentlichen.
Zugang zu Bauausschüssen
Sofern Bauausschüsse weiterhin nicht-öffentlich tagen, sollen Antragsteller mehr Möglichkeiten haben, die Entscheidungen nachvollziehen zu können. Darum sollen sie die Möglichkeit erhalten, während der Beratung des eigenen Bauantrages im Bauausschuss anwesend zu sein und sprechen zu dürfen, damit sie Erklärungen und ergänzende Informationen beibringen können. Weiterhin soll jeder Antragsteller zusammen mit der Genehmigung oder Ablehnung seines Bauantrages den seinen Antrag betreffenden Beratungsteil des Protokolls ausgehändigt bekommen. Dabei ist selbstverständlich der Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
Die Protokolle der Bauausschüsse sind deshalb so zu gestalten, dass sie dieser Anforderung genügen. Sie sollen auch alle Aspekte der Ausschussberatung wiedergeben und transparent über das Beratungsergebnis informieren.
Fraktionslose Mitglieder
Fraktionslose Mitglieder sollen Frage-, Rede- und Antragsrecht in allen Ausschüssen erhalten.
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Kultur und Medien
Freiräume statt Fassaden
Die Piratenpartei lehnt eine Kulturpolitik, die sich ausschließlich am Stadtmarketing orientiert ab. Kultur ist ein Grundbedürfnis der Bewohner dieser Stadt. Sie geht über einen Standortfaktor für Unternehmen und die Ausrichtung auf touristische Angebote hinaus. Eine öffentliche Daseinsfürsorge im Bereich Kultur bedeutet nicht nur, die bestehenden Strukturen – wie Theater, Museen und Denkmäler – zu erhalten, sondern Menschen zu neuem kulturellen Schaffen zu befähigen. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich deshalb dafür ein, dass die Stadt Hamburg und ihre Bezirke aktiv Freiräume für Kultur schaffen, die nicht erst durch Besetzungen und Kämpfe erstritten werden müssen.
Hierzu gehört die unbürokratische Genehmigung von Zwischennutzungen in nicht bewohnbaren, leerstehenden Gebäuden und auf leerstehenden Flächen für kulturelle Zwecke. Die Bezirksämter sollen dazu verpflichtet werden, alle Flächen und nicht bewohnbare Gebäude im städtischen Besitz zu veröffentlichen, die eine Zwischennutzung ab zwei Monaten ermöglichen, um Kulturschaffenden dort Freiräume zu gewähren.
Der Leerstand in nicht bewohnbaren Gebäuden, die für eine Zwischennutzung augenscheinlich in Frage kommen, soll – ähnlich wie im Hamburger Wohnraumschutzgesetz bei illegalem Leerstand von Wohnraum – mit Bußgeldern sanktioniert werden. Sollten Ermahnungen und Sanktionen nicht zur Beendigung des Leerstandes in nicht bewohnbaren Gebäuden führen, fällt das Belegungsrecht an den jeweiligen Bezirk, um eine Zwischennutzung zu ermöglichen.
Bei Neubau sind den betroffenen kulturellen Einrichtungen und Kulturschaffenden, die nicht einer vorherigen Zwischennutzung entstammen, vor Abriss- und Baugenehmigung neue Räume am gleichen Ort oder in Nähe ihres ursprünglichen Wirkens vertraglich zu garantieren.
Kulturelle Belebung äußerer Stadtteile
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine kulturelle Belebung der äußeren Hamburger Stadtteile ein. Diese soll durch eine Förderung von Kulturbetrieben insbesondere außerhalb des Hamburger Zentrums erfolgen. Ein dezentrales und diversifiziertes Kulturangebot unter Beteiligung der Bürger in den einzelnen Stadtteilen ist zu bevorzugen.
Erhalt des Digitalen Erbes
Die Piratenpartei Hamburg erachtet Software als Kulturgut, das es zu bewahren gilt. Ähnlich wie Bücher, Kunst und andere Zeugnisse von Gesellschaft und Geschichte soll dieses „Digitale Erbe“ archiviert, konserviert und zur Anschauung erhalten werden. Bibliotheken, Museen und andere Einrichtungen zum Erhalt von Kulturgütern sollen in solchen Bemühungen unterstützt werden. Insbesondere sollen Technologien gefördert werden, die auf den Erhalt von Speichermedien und die Entwicklung neuer, langlebiger digitaler Speicher abzielen.
Auch im Internet werden ständig Kulturgüter wie Blogeinträge, Grafiken und mehr veröffentlicht. Diese sind durch das schlichte Auslaufen eines Vertrags oder Abschalten eines Servers in ihrer Existenz bedroht. Die Piratenpartei Hamburg hält diese Güter ebenfalls für erhaltenswert und möchte neue wie bestehende Bestrebungen und Initiativen unterstützen und fördern, deren Ziel die Archivierung von im Internet veröffentlichten Inhalten ist.
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in Hamburg ein Museum für Digitale Kunst entsteht. Hier sollen nach Möglichkeit alle in Hamburg erstellten Computerprogramme archiviert und ausgestellt werden.
Förderung von Computer- und Videospielen
Computer- und Videospiele besaßen schon immer die doppelte Rolle eines Wirtschafts- und eines Kulturgutes. Stand in den letzten Jahrzehnten vor allem die wirtschaftliche Bedeutung eines Spieles im Vordergrund, so ist in den letzten Jahren immer mehr eine Verlagerung zur kulturellen und künstlerischen Bedeutung von Spielen zu beobachten. Dies geschah nicht zuletzt auch aufgrund der Öffnung des Marktes für kleinere unabhängige Entwickler. Hamburg ist eines der deutschen Zentren der Computer- und Videospielproduktion. So gewannen Hamburger Entwicklerstudios, wie auch Hamburger Studenten, schon mehrfach beim Deutschen Computerspielpreis.
Die Stadt Hamburg förderte Spieleentwickler bereits früh und half ihnen etwa bei der Gründung ihres Unternehmens, oder der Finanzierung konkreter Projekte, wurde zuletzt jedoch zurückgefahren. Dieses Engagement der Stadt sollte wieder aufgenommen werden. Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass wieder eine Computer- und Videospielförderung bei der Kulturbehörde angesiedelt und aus dem Kompetenzbereich der Staatskanzlei entfernt wird. Zudem soll die Förderung ausgebaut werden, so dass eine gezielte Förderung von Kleinst-. Klein- und Großprojekten möglich wird. Um Spiele zu fördern, die für den Europäischen oder auch Weltmarkt entwickelt werden sollen, ist eine Kooperation mit der Wirtschaftsbehörde anzustreben um so Hamburgs internationale Stellung zu stärken und auszubauen.
Bei der Zusammensetzung des Gremiums soll weiterhin darauf geachtet werden, dass nicht nur Politiker, sondern auch weiterhin Experten aus Kunst und Kultur, der Forschung und lehre sowie auch der Medien aus dem Bereich der Computer- und Videospiele an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass etwa bei den Jugendschutzkriterien keine strengeren Maßstäbe angesetzt werden, als etwa bei der Filmförderung. Eine Gleichbehandlung von Video- und Computerspielen mit Filmen ist zu gewährleisten.
Wunschbuch-Digitalisierung
Analog zu dem Projekt „DigiWunschbuch“ der Universitätsbibliothek Göttingen soll es in Hamburg in Zukunft möglich sein, die Buchbestände der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und anderer staatlich finanzierten Bibliotheken in Hamburg zu durchsuchen, auf eigene Kosten digitalisieren zu lassen und damit als Digitalisierungspate des konkreten Werkes zu fungieren. Damit haben interessierte Leser und Leserinnen die Möglichkeit, schriftstellerische Werke ohne Ortsgebundenheit zu rezipieren und versetzen gleichzeitig andere Menschen in die Lage, diese Bücher ebenfalls in digitalisierter Form zu lesen. In diese Forderung ist explizit der gesamte Bestand der Bibliotheken eingeschlossen, nicht nur der gemeinfreie Teil. Hiervon unberührt bleiben Förderungen von staatlicher Seite für Digitalisierungsprojekte. Diese sollen weder gekürzt noch ersetzt werden, sondern vielmehr ausgebaut und als Aufgabe für das 21. Jahrhundert begriffen werden. Die Schwarmfinanzierung bietet lediglich eine zusätzliche Möglichkeit zur Digitalisierung konkreter Einzelwerke, die für bestimmte Gruppierungen oder Individuen interessant sind und deren Befreiung in den öffentlichen Raum.
eSport anerkennen
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Anerkennung des elektronischen Sports (eSport) und seine Gleichstellung mit anderen Sportarten ein, um der wachsenden Bedeutung des eSport in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dafür sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit eSport-Vereine als gemeinnützig anerkannt werden können. Zudem ist eine Integration des eSport in bestehende Sportvereine, Wettbewerbe und Programme, etwa der Behörde für Inneres und Sport, zu ermöglichen und zu fördern.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die Piratenpartei Hamburg möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und stärken. Eine funktionierende Demokratie braucht einen lebendigen Diskurs über Politik und Gesellschaft. Dieser findet nicht zuletzt über die Medien statt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bildet hier eine wichtige unabhängige Ergänzung und oft auch ein notwendiges Gegengewicht zu den privaten Medien.
Reform der Rundfunkfinanzierung
Anstelle einer Abgabe pro Haushalt sollen die öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten durch eine Pauschale für jede volljährige natürliche sowie juristische Person finanziert werden. Befreit von der Abgabe sollen unter anderem BAföG-Empfänger, ALG-II-Empfänger und Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung. Die Abgabe soll direkt über das Finanzamt einbezogen werden. Der Vorteil dieses Ansatzes ist, dass keine Daten an weitere Behörden übermittelt werden.
Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Inhalten
Die mit öffentlichen Geldern hergestellten Inhalte sind unter einer freien Lizenz zu stellen, so dass alle Menschen diese frei benutzen, verändern und weitergeben können. Sofern vorhanden sollen auch Rohdaten von öffentlich finanzierten Werken zu Verfügung gestellt werden. Zudem lehnen wir das „Depublizieren“ (also Löschen nach einem bestimmten Zeitraum) ab.
Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen auch Menschen mit eingeschränkter Seh- oder Hörfähigkeit zu Gute kommen, so dass nach Möglichkeit die Inhalte mit vollständige Untertiteln oder Gebärdensprachen zur Verfügung gestellt werden. Die Webseiten der Sendeanstalten müssen barrierefrei nutzbar sein.
Inhaltliches Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe die Grundversorgung mit dem ganzen Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen sicherzustellen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei lokalen Programmen und Spartensendungen oder -kanälen zu, die in kommerziellen Angeboten keinen Raum finden. Die Piratenpartei Hamburg möchte die Vielfalt des Programms durch den Erhalt digitaler Spartenkanäle und ähnlicher Angebote sicherstellen. Dort könne auch neue Programmideen erprobt werden.
Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen TV-Programms können inzwischen unabhängig vom Medium Fernsehen konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten gibt daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wieder. Bei der Selektion und Produktion von Sendungen müssen objektive Qualitätskriterien herangezogen werden, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Die gemessene Einschaltquote der TV-Konsumenten als alleiniges Kriterium lehnen wir ab.
Zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört auch das Sicherstellen von Meinungsvielfalt im politischen Diskurs in der Gesellschaft. Durch seine Programme soll es jedem ermöglicht werden sich unabhängig über alle relevanten Vorgänge in der Gesellschaft zu informieren. Da diese Vorgänge immer häufiger die gesamteuropäische Gesellschaft oder europäische Institutionen betrifft, möchte die Piratenpartei Hamburg die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstärkt dazu nutzen eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit herzustellen. Zu diesem Zweck sollen politische Vorgänge in den verschiedenen Institutionen der EU, europaweite politische Themen und überregional relevante Debatten innerhalb der verschiedenen europäischen Länder einen deutlich größeren Raum in Programmgestaltung bekommen.
Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks
Die Piratenpartei Hamburg möchte den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks neu zusammensetzen. Der Proporz der elf Parteienvertreter sollen sich an den Zusammensetzungen der entsprechenden vier Landesparlamente anzupassen, derzeit werden nur die zwei größten bevorzugt. In der Zusammensetzung darf kein Vertreter der Kirchen beteiligt sein, dafür möchten wir Vertreter von Minderheiten vertreten sein (u.a. Dänen, Organisation der Roma und Sinti, Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung). Im Rahmen der Digitalisierung sollte auch eine Interessensvertretung der Internetbenutzer involviert sein.
Wir möchten, dass die Sitzungen des Rundfunkrats des NDR grundsätzlich öffentlich sind und nur in begründeten Ausnahmefällen einen geschlossenen Teil haben dürfen. Die Sitzungen sollen live im Internet gestreamt und in der entsprechenden Mediathek zur Verfügung gestellt werden.
Der Intendant ist die wichtigste Person des NDR. Eine „Findungskommission“ soll in einem ergebnisoffenen Verfahren geeignete Kandidaten finden und dem Rundfunkrat zur Wahl vorschlagen.
Reform des ZDF
Der oberste Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist seine Unabhängigkeit und Staatsferne. Seine inhaltliche Ausgestaltung wird von Vertretern vieler verschiedener gesellschaftlicher Gruppen bestimmt, nicht jedoch direkt von der Politik. Beim ZDF kann davon in der Praxis aber leider keine Rede sein. Im 77-köpfigen Fernsehrat befinden sich allein 19 Vertreter verschiedener Regierungen, sowie weitere 12 Vertreter der Parteien, außerdem noch Vertreter verschiedener Kammern und Kommunalpolitiker. Auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Zusammensetzung inzwischen für verfassungswidrig erklärt. Insgesamt stammt weit mehr als die Hälfte des ZDF-Fernsehrats aus der Politik oder dem direkten Umfeld davon. Auch viele Vertreter zivilgesellschaftlicher Gruppen sind zusätzlich in Parteien engagiert.
Die Piratenpartei Hamburg wird sich dafür einsetzen den politischen Einfluss auf das ZDF drastisch zu reduzieren. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei keine Zielvorgabe, sondern das verfassungsrechtliche Minimum an Staatsferne. Wir setzen uns für eine umfassende Reform des ZDF ein, nach der Regierungsvertreter generell nicht mehr im ZDF-Fernsehrat vertreten sind. Auch die Praxis der Berufung der Vertreter der meisten Gruppen durch die Ministerpräsidenten muss beendet werden. Stattdessen ist jede vertretungsberechtigte Organisation im ZDF-Staatsvertrag konkret zu benennen und jeder davon das Recht einzuräumen ihre Vertreter selbst und unabhängig bestimmen zu können.
Die Entsendung von Regierungsvertretern in den Verwaltungsrat des ZDF ist ebenso abzulehnen. Durch den hohen Anteil an Regierungsvertretern im Verwaltungsrat und die durch den stark parteilastigen Fernsehrat gewählten Personen, kam es leider immer wieder zu politisch motivierten Eingriffen in die Arbeit des Intendanten oder, wie im Fall Brender, des Chefredakteurs und damit mittelbar ins Programm des ZDF. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Verwaltungsrat komplett vom neu formierten, staatsunabhängigen Fernsehrat gewählt wird.
Bei den Sitzungen des ZDF-Fernsehrats sind bisher nur die Haushaltsberatungen öffentlich. Eine weitere Öffentlichkeit der Sitzungen muss erst vom Fernsehrat beschlossen werden. Um die Arbeit des Fernsehrats und seiner Mitglieder besser beurteilen zu können, möchten wir dies ändern. Die Sitzungen sollen nur noch dann geschlossen sein, wenn dies explizit beschlossen wird, weil begründete Ausnahmefälle vorliegen. Ansonsten wollen wir grundsätzlich öffentliche Sitzungen, die für einen besseren Zugang live im Internet gestreamt und auch nachträglich in der Mediathek des ZDF vorgehalten werden.
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Bildung
Freier Zugang zu Bildung
Freier Zugang zu Bildung und Information ist das Recht jedes Menschen und eine Grundvoraussetzung für eine fortschrittliche und gerechte Gesellschaft. Bildungsgebühren jeglicher Art schränken hingegen den Zugang zu Bildung ein und machen ihn abhängig von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und dem sozialen Umfeld. Sie sind deshalb kategorisch abzulehnen.
Demokratisierung der Bildung
Wir setzen uns für eine Demokratisierung der Schul- und Bildungslandschaft ein. Das bedeutet für uns die stärkere Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Auszubildenden, Praktikanten, Trainees, Schülern und Studenten ebenso wie die der Lehrenden. Wir wollen die Demokratisierung des Bildungsbereichs auf allen Ebenen, unter anderem durch weitergehende Rechte für die Schülermitverwaltungen und die Studierendenschaften, erreichen (ähnlich wie bei der betrieblichen Mitbestimmung).
Vorschulische Bildung
Bessere Ausbildung und Bezahlung von Erziehern
Von Erziehern und Betreuern im vorschulischen Bereich wird immer mehr gefordert. Die Bezahlung sowie Aus- und Fortbildung dieser für die Entwicklung der Kinder so wichtigen Pädagogen ist den neuen Anforderungen und der erhöhten Belastung anzupassen.
Frühkindliche Bildung
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Kinder dürfen keine Hürde für berufliche Tätigkeit sein oder gar ein Armutsrisiko für Erziehende darstellen. Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Auszeit für die Familie muss gesichert sein. Dafür müssen flächendeckende, ausreichende Betreuungsangebote für Kinder geschaffen werden, die wohnort- oder arbeitsplatznah, qualitativ hochwertig, rund um die Uhr verfügbar sind und für alle Altersgruppen offen stehen. Dies ermöglicht eine freie Selbstbestimmung des individuellen Lebensentwurfs und fördert die positive Entscheidung für eine Familiengründung. Für Betreuungsplätze besteht ein Rechtsanspruch von Geburt an. Die Angebote sollen auch in den Ferien aufrechterhalten werden. Das „Betreuungsgeld“ lehnen wir ab.
Förderung von Kitas und Kindergartenplätzen in Arbeitsplatznähe
Die Stadt Hamburg soll die Einrichtung von Kitas und Kindergärten fördern, für deren Betrieb sich Firmen, die räumlich nah beieinanderliegen, zusammenschließen und ggf. eigene Trägervereine gründen.Die Stadt soll, wenn möglich,bei der Beschaffung von Räumlichkeiten behilflich sein und Betriebe steuerlich oder durch Zuschüsse begünstigen, die sich für eine solche Beteiligung entscheiden.
Schulen
Die Piratenpartei Hamburg steht zum Hamburger Schulfrieden.
Fließende Schullaufbahn
Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, ihre Schullaufbahn individuell zu planen und zu absolvieren. Das bedeutet insbesondere, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben sollen, mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten zu lernen. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich somit dafür ein, dass allen Schulen langfristig die Möglichkeit gegeben wird, Klassenverbände aufzulösen und zum Beispiel durch ein flexibles Kurssystem zu ersetzen, das zahlreiche Probleme des existierenden Klassensystems löst: Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr über- oder unterfordert oder zum Überspringen von Klassen genötigt, sondern können Kurse wählen, die ihrem individuellen Fortschritt entsprechen. Eine erzwungene Unterteilung in verschiedene Schulstufen findet nicht mehr statt.
Längeres gemeinsames Lernen aller Kinder an Projektschulen
An ausgewählten Grundschulen können Kinder mindestens sechs Jahre gemeinsam lernen, bevor sie auf eine weiterführende Schule wechseln. Dies soll in Kooperation mit Stadtteilschulen geschehen, wo ein reibungsloser Übergang auf eine weiterführende Schule gewährleistet wird. Bei Erfolg des Projektes kann die gemeinsame Lernzeit verlängert werden.
Angebote für Schüler mit Lernschwierigkeiten und Hochbegabtenförderung
Schüler sind unterschiedlich und haben individuelle Begabungen und Talente. Wenn diese Unterschiede nicht berücksichtigt werden, führt dies dazu, dass einzelne Schüler nicht ihrem Potential gemäß gefördert werden. Die Über- oder Unterforderung einzelner Schüler führt außerdem zu Verhaltensauffälligkeiten und einem schlechten Lernklima innerhalb der Klassengemeinschaft.
Wir setzen auf Individualität in der Bildung und sprechen uns für geeignete Angebote und Förderungen sowohl für Schüler mit Lernbehinderungen als auch für sogenannte Hochbegabte aus. Die Erforschung der entsprechenden Phänomene und die Einbindung von Interessengruppen sollte Ziel sein, um ein Bildungsklima zu schaffen, dass sich an der individuellen Realität, statt an einem theoretischen Durchschnittsschüler orientiert.
Kleinere Klassen, bessere Betreuung
Wir fordern einen Betreuungsschlüssel bzw. eine Klassengröße, die einen verbesserten Unterricht sowie eine individuelle Betreuung zum Ziel hat. Dazu gehört die Schaffung neuer Lehrerstellen und eine angemessene Fort- und Weiterbildung der Lehrer. Auch die Qualität des Unterrichts soll regelmäßig überprüft werden. Dabei sollte man sich an aktuellen psychologisch-pädagogisch und soziologisch anerkannten internationalen und nationalen Bildungsstudien für die entsprechenden Lerngruppen orientieren. Die Anzahl der Schulsozialarbeiter – auch an Gymnasien – muss erhöht werden.
Lehrern soll es gestattet sein, bei Bedarf kleine Klassen einzuklagen. Die von dem Lehrer als maximal eingeschätzte Klassengröße soll von unabhängiger Stelle gegengeprüft werden. Der Bedarf ist gegeben, wenn ein reibungsfreier Unterricht oder die Integration einzelner Schüler nicht mehr möglich ist. Weiterhin ist der Bedarf kleiner Klassen gegeben, wenn begründet angegeben werden kann, warum auf Grund der zu großen Klasse die Ziele des Bildungsprogramms nicht umsetzbar sind.
Kein Schulstart vor 09:00 Uhr
Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass der Schulbeginn auf 09.00 Uhr geändert wird.
Einführung von Evaluationssystemen an Schulen
In Schulen soll die Qualität des Unterricht durch Evaluationen verbessert werden. Schüler ab der 5. Klasse sollen die Möglichkeit haben in diesem Rahmen ihre Kritik konstruktiv zu äußern und dadurch die Lehre positiv zu beeinflussen und sie in diesem Rahmen mitzugestalten. Die Evaluationen sollen den Lehrer das Feedback geben welche Lehrmethoden von den Schülern gut angenommen werden und welche einer Verbesserung bedürfen.
Erziehung zur Demokratie
Die gelebte Vermittlung der Grundprinzipien unserer demokratischen Staats- und Gesellschaftsform ist eine der Aufgaben staatlicher Bildungseinrichtungen. Durch die frühe Möglichkeit, sich an (schul)-politischen Entscheidungen zu beteiligen und Themen zu erarbeiten, ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen, demokratische Prinzipien und Werte kennen und schätzen zu lernen, wodurch sie kritischer mit extremistischem Gedankengut umgehen können. Parallel hierzu wollen wir den gesellschaftskundlich-politischen Unterricht ausbauen.
Vermittlung von Medienkompetenz an Hamburger Schulen
An allen Schulen Hamburgs soll Medienkompetenz im Unterricht vermittelt werden. Das schließt die Grundschule ein (Einführung, kindgerechte Programme, Internet für Kinder) und muss an Stadtteilschulen und Gymnasien vertieft und intensiviert werden. Dies soll fachübergreifend geschehen. Fachlehrer sind durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen umfassend zu qualifizieren und die erworbenen Kenntnisse müssen regelmäßig auf Kompetenz, ausreichende Vielfalt und Aktualität überprüft werden.
Computer gehören heute zur Lebenswirklichkeit der meisten Kinder und Jugendlichen und werden auch beim schulischen Lernen immer wichtiger. Durch das Internet werden Jugendliche vor besondere Anforderungen gestellt, und es ist Aufgabe der Schulen, sowohl die aktive Nutzung von Online-Medien zu vermitteln (Recherche etc.), als auch auf Gefahren und Probleme und wie man ihnen begegnet aufmerksam zu machen. Ziel ist, den Schülern einen bewussten Umgang mit Computer, Internet und Medien zu vermitteln und ihnen das nötige Wissen an die Hand zu geben, damit sie Computer in Studium und/oder Beruf sicher bedienen können. Letzteres ist vor allem für die Schüler wichtig, die zu Hause keinen Zugriff auf einen Computer haben.
Schaffung des informationstechnischen Unterrichts
Die Piratenpartei Hamburg fordert die Schaffung des verbindlichen informationstechnischen Unterrichts. Es ist unabdingbar, dass junge Menschen die Grundsätze verstehen, wie computergestützte Systeme funktionieren. Deren Möglichkeiten und Grenzen sollen Teil der Allgemeinbildung werden. Schüler sollen lernen, inwieweit ihre Handlungen an computergestützten Systemen verwertet werden können und welche Auswirkungen sich dadurch ergeben können. Grundlagen der Programmierung sollen auch vermittelt werden, sind aber kein Schwerpunkt. Tiefergehende Kenntnisse werden im Rahmen des Wahlpflichtfachs Informatik vermittelt.
Aufklärung zu Roma und Sinti in den Schulen
Die Geschichte der Roma und Sinti, ebenso wie die Aufklärung über Antiziganismus gehören in den Hamburger Bildungsplan. Die Roma und Sinti leiden bis heute unter der Ausgrenzung der Mehrheitsgesellschaft. Durch die Aufklärung über Roma, Sinti, deren Geschichte und die gesellschaftliche Ausgrenzung durch den Antiziganismus muss schon in der Schule thematisiert werden. Nur durch Aufklärung ist eine gleichberechtigte Inklusion in die Gesellschaft möglich.
Schulspeisung
Eine gesunde Ernährung ist aus Gründen der körperlichen und geistigen Entwicklung und der Konzentrationsfähigkeit der Kinder wichtig. Berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, haben nicht immer die Möglichkeit, ihren Kindern ein Mittagessen zu bieten. Schulspeisungen können dazu beitragen, dass sich ihre Kinder trotzdem ausgewogen ernähren. Wir fordern daher die Einführung vollwertiger Schulspeisungen an allen Schulen und Kindertagesstätten. Die Finanzierung dieser Schulspeisungen soll Aufgabe der Stadt sein, damit alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie diskriminierungsfrei daran teilnehmen können.
Für digitale, gemeinfreie und editierbare Lehrmaterialien
Momentan werden hauptsächlich Bücher als Lehrmaterialien eingesetzt. Die Piratenpartei Hamburg strebt als Alternative u.a. eine Tablet- bzw. eine Laptop-Lösung an. Bildungsressourcen können digital über das Internet bezogen und ohne großen Aufwand ständig aktualisiert werden.
Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass zukünftige Lehrmaterialien unter gemeinfreien Lizenzen zu erstellen sind. Die kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Verwendung der Materialen ist zu erlauben. Schulbücher in Papierform sind als Übergangslösung nach möglichst den gleichen Bedingungen zu gestalten. Der Vorteil liegt hier insbesondere darin, dass die Lehrmittel besser auf die Lehrpläne angepasst werden können und die vergleichsweise hohen Kosten für die Anschaffung der Bücher sich senken.
Des Weiteren sollen die Schüler mit diesen Lehrmaterialien den kritischen Umgang mit Quellen erlernen, als auch die Möglichkeit bekommen, aktiv an den Materialen für nachfolgende Schülergenerationen mitzuarbeiten.
Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten
Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Das erfassen und sammeln biometrischer Daten von Schülern und Lehrer, wie etwa deren Fingerabdrücke, lehnen wir kategorisch ab. Präventive Durchsuchungen und Kontrollen sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung nicht möglich sind.
Auszubildende fördern
Schaffung eines Auszubildendenwerks
Die Piratenpartei Hamburg fordert die Schaffung eines Auszubildendenwerks, welches sich um die Belange der Azubis kümmert. Darunter fallen die Vermittlung von Wohnungen, die Förderung des Austauschs untereinander, Kooperation mit Vereinen, bspw. Sportvereinen, und die Beratung bei finanziellen und Ausbildungsproblemen und eine umfassende pädagogische Begleitung und Nachhilfe-Angebote. Dadurch wird gewährleistet, dass Hamburg zukünftig als Ausbildungstandort attraktiv bleibt.
Hochschulen
Finanzierung
Die Stadt Hamburg soll die Finanzen für die Hamburger Universität und anderen staatlichen Hochschulen weiter aufstocken, damit diese ihrem Auftrag zur Forschung und Lehre besser nachkommen können. Die zusätzlichen Mittel sollen dabei aus dem Landeshaushalt kommen und nicht von den Studenten in Form von Studiengebühren oder ähnlichen Abgaben erhoben werden. Die Studierenden in den jeweiligen Hochschulen sind bei der Entscheidungsfindung über die Investition der zusätzlichen Mittel einzubeziehen.
Die Piratenpartei Hamburg lehnt Studiengebühren für das Hochschulstudium in Hamburg weiterhin ab.
Studieren ohne Regelstudienzeit
Wir sind für die Abschaffung der Regelstudienzeit und äquivalente Regelungen an Hamburger Hochschulen. Einige Studiengänge haben diese und ähnliche strenge Regeln, wie etwa die Referenzsemesterregelung, bereits wieder abgeschafft, was wir für den richtigen Weg halten. Wir gehen davon aus, dass nur so die Anzahl der erfolgreichen Studienabschlüsse an Hamburger Hochschulen gesteigert werden kann, wenn jeder in seinem Tempo zu studieren vermag.
Masterstudienplätze für alle
Bei der Vergabe von Masterstudienplätzen fordert die Piratenpartei Hamburg, dass 100% aller Bachelorabsolventen die Möglichkeit haben ein Masterstudium ihres jeweiligen Studienganges an ihrer jeweiligen Hochschule beginnen zu können, wenn diese es wünschen. Eine Limitierung der Studienplätze lehnen wir ab.
Open Access
Die Veröffentlichung von Ergebnissen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung findet oft durch kommerzielle Verlage statt. Forschungseinrichtungen und andere, oft staatliche Stellen müssen diese dann erneut bezahlen. Der Steuerzahler kommt also mehrfach für die Kosten der Publikationen auf. Wir möchten Forschungsergebnisse, die von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert wurden, frei nach dem Prinzip des Open Access zur Verfügung stellen.
MOOCs – Online Universität
Unter dem Begriff MOOC, Massive Open Online Courses entwickelt sich ein weltweites Bildungsangebot namhaftester Universitäten. In Hamburg stellen bisher die Universität Hamburg und die Bundeswehruniversität Kurse bereit.
Die Kosten für einen zusätzlichen Studenten betragen nahezu null. Solche Online Kurse bieten die Möglichkeit weite, bisher schwer erreichbare Bevölkerungsschichten an höhere Bildung zu führen.
Wir fordern an Hamburger Lehrstühlen ein attraktives Online Kursangebot zu erstellen. Besonders sollen Lerninhalte bereit gestellt werden, die es dem Bürger ermöglichen, sich kundig an der Entwicklung der Stadt zu beteiligen. Beispiele wären Vorlesungen im Verwaltungsrecht, in der Stadtplanung, zu Verkehrsplanung und Energiethemen. Weitere Kursangebote könnten genutzt werden, um international hellste Köpfe nach Hamburg zu locken und damit die Kenntnisse und Verbindungen zu internationaler Hafenlogistik zu stärken.
Erwachsenenbildung
Förderung Erwachsenenbildung
Wir wollen ein integratives Konzept »Lebenslanges Lernen« aufbauen, das Volkshochschulen mit Schulen, Fachhochschulen, Berufsschulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen zu einem Verbund der Erwachsenenbildung effektiv zusammenführt. Vor allem ältere Menschen in unserer Gesellschaft dürfen nicht vom Gebrauch neuer Medien abgeschnitten werden, deshalb fordern wir hier ganz besonders entsprechende Fortbildungsangebote.
Familienfreundlicher Zugang zu Bildung
Nachschulische Bildung (z.B. an berufsbildenden Schulen und Hochschulen, sowie Ausbildungsbetrieben) soll familienfreundlicher gestaltet werden. Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sind gegebenenfalls so zu ändern, das Eltern- oder Pflegezeiten nicht zu negativen Auswirkungen aus formalen Gründen führen können. Aus- und Weiterbildung müssen parallel zur Kindererziehung möglich sein. Dazu muss z.B. die Kinderbetreuung in Betrieben und an Hochschulen ausgebaut werden.
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Jugend
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine effektive und gut ausgestattete offene Kinder- und Jugendarbeit ein. Kürzungen in diesem Bereich zeigen bereits jetzt fatale Folgen. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten für viele aufwachsende Menschen eine Anlaufstelle außerhalb der Schule und dem eigenem Zuhause sowie Raum zur persönlichen Entfaltung. Gerade für Kinder und Jugendliche aus finanziell schlechter gestellten Familien ist dieses Umfeld ein wichtiger Anker im Leben und somit ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit.
Jugendbeiräte
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine aktive Beteiligungsform von Kindern und Jugendlichen ein und möchte deshalb auf Bezirksebene Jugendbeiräte, nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins, einrichten. In diese werden Kinder und Jugendliche von anderen Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren gewählt. Die gewählten Jugendlichen vertreten gegenüber der Bezirksversammlung die Interessen ihrer Altersgenossen. Hierfür besitzen sie Rede- und Antragsrecht in der Bezirksversammlung sowie deren Ausschüsse und verfügen auch über ein eigenes Budget, um eigenständig Jugendpolitik in ihrem Bezirk durchzuführen.
Grundlagen eines neuen JMStV und Jugendschutz im Internet
Mit steigendem Medienkonsum in den letzten Jahrzehnten ist auch der Jugendschutz im Medienbereich immer wichtiger geworden. Nie war es einfacher Zugriff auf verschiedene Medien zu bekommen, nie war die Menge an verfügbarem Material größer. Das Konzept des Jugendschutzes in Deutschland muss der veränderten Medienlandschaft Rechnung tragen und auf neue Medien mit passenden Herangehensweisen reagieren. Um den Jugendschutz im Internet zu verbessern stehen auf staatlicher Seite verschiedene Methoden zur Verfügung. Eine dieser Methoden, ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), welcher sich an Betreiber von Medienangeboten im Radio, Fernsehen und seit ein paar Jahren auch im Internet richtet und festlegt, wie diese das Jugendschutzgesetz in ihrem Angebot umsetzen sollen.
Der JMStV
Die 2010 gescheiterte Novellierung des JMStV hatte im Wesentlichen das Ziel alte Konzepte für Trägermedien oder klassischen Rundfunk, wie Zugangsbeschränkungen durch Altersklassifizierungen oder Sendezeiten, auf das Internet zu übertragen. Die Piratenpartei Hamburg lehnt diesen Ansatz ab und möchte mit neuen Methoden an den Jugendschutz in Internet herangehen. Das Internet funktioniert nicht nach dem Sender-Empfänger-Prinzip, sondern nach der gleichberechtigten Vernetzung unzähliger Nutzer auf der ganzen Welt. Da dort jeder gleichermaßen Anbieter von Medieninhalten sein kann, ist die klassische Regulierung der Anbieter aus dem Rundfunkbereich nicht auf das Internet übertragbar. Die Regelungen für die überschaubare Anzahl kommerziell tätiger Anbieter im Rundfunkbereich müssen klar von Regelungen für das Internet abgegrenzt werden. Auch Host- und Zugangsanbieter, die Inhalte bereithalten und ausliefern, taugen nicht als Anlaufstelle für Regulierungen, da diese in der Regel keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen und auch nicht dazu gezwungen werden sollen aktiv Kenntnis von der Art der Inhalte zu erlangen.
Inhalte werden im Internet von einer unüberschaubaren Zahl von Anbietern erstellt, zu denen vor allem auch die Nutzer des Internets selbst gehören. Die meisten Webseiten unterliegen einem stetigen Wandel, vor allem dann, wenn sie zur Veröffentlichung von sogenanntem „User Generated Content“ dienen, wie z.B. soziale Netzwerke. Eine funktionierende Altersklassifizierung als Grundlage für den Jugendschutz im Internet ist unter diesen Bedingungen schlicht unrealistisch. Rechtliche Vorschriften zu verpflichtenden Altersklassifizierungen durch die Anbieter lehnt die Piratenpartei Hamburg daher ab. Sie würden ohnehin nur einen Bruchteil der weltweiten Angebote im Internet erfassen und im deutschen Rechtsraum zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Privatpersonen können eine korrekte Alterseinstufung üblicherweise sowieso gar nicht zuverlässig leisten. Mit der Größe des Projekts wird eine korrekte und allumfassende Altersklassifizierung zudem immer aufwendiger oder sogar völlig unpraktikabel, denn auch für die kommerzielle Anbieter wäre eine individuelle Einstufung von mehreren hundert, oder gar mehreren tausend, Seiten oft nicht praktikabel umsetzbar. Auch Filterprogramme mit eigenen, meist automatisiert erstellten, Sperrlisten sind zur Durchsetzung des Jugendschutzes nur bedingt geeignet und dürfen nicht zur Pflicht werden. Die Ungenauigkeiten dieser Sperrlisten würden zwangsweise zu Overblocking führen und damit Nutzern den rechtmäßigen und berechtigten Zugriff auf Internetangebote verwehren. Die bestehenden Regelungen zu Sendezeiten für Internetseiten haben sich heute bereits als unpraktikabel erwiesen und sollen aus dem JMStV gestrichen werden.
Wir wollen, dass der JMStV erwachsene, mündige Bürger nicht unverhältnismäßig in ihrer Mediennutzung einschränkt. Der Zugang zu möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten muss diesen praktikabel möglich sein, ebenso der Erwerb von digital vertriebenen Gütern mit Jugendschutzbeschränkungen. Der JMStV darf keine höheren Hürden beinhalten, als sie z.B. durch das Jugendschutzgesetz vorgesehen sind.
Partizipation und Transparenz stärken
Zukünftige Novellierungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags müssen in einem offenen Prozess transparent und unter Einbindung aller betroffenen Gruppen ausgearbeitet werden. Jugendschutz darf nicht ausschließlich zwischen der Politik und kommerziellen Anbietern von Medien ausgehandelt werden. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern müssen in die Ausarbeitung ebenso einbezogen werden, wie die Nutzer des Internets, die oftmals ohne Gewinnabsicht Inhalte erstellen. Außerdem müssen kompetente Fachleute aus dem Bereich Medienpädagogik gehört werden. Die Aushandlung eines neuen JMStV mit nur einem Teil der betroffenen Gruppen hinter verschlossenen Türen hat sich eindeutig als untaugliches Verfahren herausgestellt und darf sich nicht mehr wiederholen.
Ein neues Jugendschutzkonzept
Kinder und Jugendliche müssen Schritt für Schritt auf die Inhalte, mit denen sie in modernen Medien konfrontiert werden, vorbereitet und bei ihrem Medienkonsum begleitet werden. Diese Erziehungsaufgabe obliegt den Eltern und kann nicht durch technische Hilfsmittel oder stark lückenhafte Regulierung von Anbietern ersetzt werden. Eltern sollen durch Beratungsangebote und die staatlichen Bildungseinrichtungen bei dieser Aufgabe unterstützt werden, tragen letztlich aber die Verantwortung für ihre Kinder selbst.
Ein nachhaltiger Jugendschutz darf sich nicht blind auf Verbote oder technische Filter verlassen, sondern muss Kinder und Jugendliche befähigen mit potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten umzugehen. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss der Kern eines neuen Jugendschutzkonzepts sein. Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit ihren Eltern Medieninhalte diskutieren und bewerten. Um die Ergebnisse auch für andere nutzbar zu machen, können diese in geeigneten Plattformen gesammelt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können transparent Empfehlungslisten geschaffen werden, die jederzeit von jedem aktualisiert oder korrigiert werden können, und damit wesentlich geeigneter sind als intransparente und naturgemäß sehr fehleranfällige Sperrlisten von einzelnen Anbietern. Eltern können mit Hilfe dieser Empfehlungslisten dann individuell selbst entscheiden mit welcher Art Medien ihre Kinder bereits umgehen können.
In diesem Sinne sollte auch verstärkt zwischen einem Kinderschutz und einem Jugendschutz unterschieden werden. Diese sollten jeweils unterschiedliche Maßnahmen vorsehen und ein variables Eingehen auf das Entwicklungsniveau des jeweiligen Kindes ermöglichen. So können beim Medienkonsum von Kleinkindern technische Maßnahmen von Eltern unterstützend eingesetzt werden. Trotzdem sollte auch schon bei ihnen mit dem Kompetenzerwerb im Bereich der Medien begonnen werden. Bei Jugendlichen jedoch braucht es eine andere Herangehensweise, die neben ihrer zunehmenden Mündigkeit auch ihre persönlichen Grundrechte berücksichtigt. Ein individueller Schutz durch die Vermittlung von Medienkompetenz ist für Jugendliche sinnvoller als statische Regulierung. Bei einer solchen Neugestaltung der jugendschutzpolitischen Grundsätze müssen zudem die Rollen etwa der KJM, der BPjM überdacht und eine Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes angestrebt werden.
Keine Bundeswehr-Werbung an Kinder und Jugendliche
Zum Beruf des Soldaten gehören die reale Möglichkeit, Menschen zu töten und selbst getötet zu werden sowie schwere körperliche und seelische Verletzungen zu verursachen oder davonzutragen. Die Entscheidung für eine militärische Laufbahn muss daher von mündigen und umfassend informierten Menschen in freier Entscheidung getroffen werden.
Die Piratenpartei Hamburg lehnt von der Bundeswehr durchgeführte Veranstaltungen als werbliche Präsenz an Schulen ab.
Durch Diskussions- und Informationsveranstaltungen oder Ausflüge mit Schülern, wie sie neuerdings von der Bundeswehr durchgeführt werden, verliert die Schule die Hoheit über die dargestellten Inhalte und ihre Vermittlung. Natur- und erfahrungsgemäß ist die Bundeswehr nicht in der Lage, eine ausgewogene und vollständige Darstellung der politischen Hintergründe und Umstände ihrer Arbeit sowie ihrer Rolle im Staat und der Welt zu liefern und ist daher als Ausrichter für solche Veranstaltungen ungeeignet. Wenn Angehörige der Bundeswehr in der Schule die Gelegenheit erhalten, sich und ihre Tätigkeit vorzustellen, so soll in jedem Fall eine ausgewogene Darstellung dadurch gewährleistet sein, dass in gleichem Umfang ebenfalls externe, bundeswehrkritische Positionen Gehör finden.
Die Piratenpartei Hamburg lehnt außerdem Bundeswehr-Werbung ab, die sich auf Messen oder im Rahmen von Straßen- und Volksfesten an Kinder und Jugendliche richtet. Die Assoziation der Bundeswehr mit Computerspielen, sportlichen Herausforderungen, Street Art oder anderen Vergnügungen verschleiert die Ernsthaftigkeit und die Gefahren des Militärdienstes.
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Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften
Die Piratenpartei setzt sich für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein. In einer solchen muss sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten. Die Piratenpartei fordert daher die konsequente Trennung von Staat und Religion und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen/Religionen. Beide zusammen bilden die Grundlage der Freiheit und sind Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit bedeutet nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung und das Recht, frei von einem Glauben zu leben. Im Interesse einer pluralistischen Gesellschaft ist es Aufgabe des Staates, diese Religionsfreiheit zu garantieren.
Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Die Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche Einrichtungen nach § 78 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz und § 9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind zu beenden. Den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen, vor allem Diakonie und Caritas, sind Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zuzubilligen. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein.
Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
Religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen sind zu unterlassen, d. h. dass zum Beispiel staatliche Schulen keinen Einschulungsgottesdienst anzubieten oder daran mitzuwirken haben und dass staatliche Gedenk- und Trauerfeiern ohne religiöse Bezüge zu gestalten sind. Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine Vertreter von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Landesschulbeirat, Jugendhilfeausschüsse u.ä.) dürfen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften daher keinen Sitz haben.
Finanzierung und Subventionen
Für die staatliche Bezuschussung von gemeinnützigen Projekten oder Organisationen der einzelnen Glaubensgemeinschaften müssen die gleichen Grundlagen gelten wie für andere Träger. Alle über allgemeine Gemeinnützigkeitsbestimmungen hinausgehenden Steuerprivilegien von Glaubensgemeinschaften sind abzuschaffen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. Ä.) der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind abzuschaffen. Der Staat soll auch keine Mittel bereitstellen für Tätigkeiten und Institutionen, die vornehmlich religiösen Zwecken dienen, wie die Finanzierung von theologischen Lehrstühlen an der Universität Hamburg oder die Mitfinanzierung der Akademie der Weltreligionen
Keine stillen Feiertage und kein Tanzverbot
Das geltende Tanzverbot ist ersatzlos abzuschaffen. Es ist nicht die Sache des Staates über die Einhaltung von religiösen Riten zu wachen. Auch helfen solche Verbote nicht, die gegenseitige Rücksicht unter den Menschen zu fördern, sondern schaffen eher Unbehagen und Missmut.
Friedhofszwang lockern
Unter Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen sowie Störungen des öffentlichen Friedens ist der Friedhofszwang weitestmöglich zu liberalisieren. Insbesondere bei Feuerbestattungen sollte es den Angehörigen erlaubt sein, die Urne in ihrem Besitz zu behalten, oder auf Wunsch des Verstorbenen auch die Asche unter freiem Himmel zu zerstreuen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Würde der Verstorbenen geachtet und Unbeteiligte nicht in unangemessener Weise mit den sterblichen Überresten konfrontiert werden.
Integrativer Ethikunterricht statt Religionsunterricht
Wir Piraten setzen uns für Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften ein. Deswegen wollen wir den Religionsunterricht durch einen allgemeinen, integrativen Ethikunterricht ersetzen.
In diesem Fach beschäftigen sich – von einem möglichst neutralen Standpunkt aus – alle Schüler gemeinsam mit verschiedenen heutigen und früheren Weltanschauungen und Glaubensrichtungen.
Es werden deren Inhalte, kulturelle und politische Auswirkungen und ihre Geschichte behandelt und zur Diskussion gestellt.
So werden die heute verbreiteten Religionen, bspw. Christentum und Islam, aber auch u.a. die griechische Mythologie behandelt. Auch werden verschiedene humanistische Positionen dargestellt.
Dadurch wird gewährleistet, dass Schüler ein möglichst wertneutrales Bild vermittelt bekommen und sich ihren eigenen Standpunkt selbst erarbeiten können. Zudem fördert der gemeinsame konfessionsunabhängige Ethikunterricht die Integration und Toleranz.
Wir sprechen uns auch gegen einen optionalen zusätzlichen Religionsunterricht aus. Religion ist Privatsache, und sollte daher an einer staatlichen, öffentlichen Schule nicht unterrichtet werden. Um die Unabhängigkeit staatlicher Schulen von den einzelnen Religionsgemeinschaften zu gewährleisten, streben wir daher die Anpassung von GG Art 7 an.
Staatliche Forschung und Lehre
Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. Insofern sollen in staatlichen Einrichtungen religiöse Lehren nur unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sowie die Angliederung der Akademie der Weltreligionen an die Universität Hamburg sind daher abzuschaffen. Die Besetzung von Lehrstühlen darf nicht beeinflusst sein von Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften; für die Besetzung von Lehrstühlen darf ausschließlich die Eignung und Qualifikation der Kandidaten ausschlaggebend sein. Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen.
Abschaffung der Kirchensteuer
Die Piratenpartei Hamburg strebt den Ausstieg Hamburgs aus dem Kirchensteuersystem an, insbesondere soll Hamburg künftig nicht mehr Kirchensteuer – für welche Religionsgemeinschaft auch immer – einziehen. Der Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz) soll gestrichen werden.
Kirchenaustrittsgebühr abschaffen
Die Bearbeitungsgebühr für Kirchenaustritte in Höhe von derzeit 31 Euro in Hamburg soll abgeschafft werden. Ein Kirchenaustritt soll auch rückwirkend möglich sein für Zeiträume, in denen keine Kirchensteuer gezahlt wurde.
Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen
Der Sonderstatus einzelner Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts ist zu beenden, die Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Insbesondere sind auch keine weiteren Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften mehr als Körperschaften öffentlichen Rechts anzuerkennen.
Keine Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften
Die Piratenpartei Hamburg strebt an, bestehende Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften aufzuheben. Da die Freie und Hansestadt Hamburg bis 2005 keine Staatskirchenverträge abgeschlossen hatte, erkennt die Piratenpartei Hamburg keine Notwendigkeit, denn das religiöse Leben lief davor ohne wesentliche Einschränkungen ab.
Außerdem möchte die Piratenpartei Hamburg, dass die Freie und Hansestadt Hamburg generell keine neuen Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften abschließt. Allenfalls könnte es akzeptabel sein, neuen Staatskirchenverträgen unter dem Aspekt der Gleichbehandlung für bisher nicht berücksichtigte Religionsgemeinschaften temporär zuzustimmen, sofern diese einseitig kündbar oder zeitlich begrenzt gestaltet werden.
Staatskirchenverträge bevorteilen vereinzelte Religonsgemeinschaften. Sie forcieren theologische Lehrstühle an staatlichen Universitäten, den Religionsunterricht an staatlichen Schulen und gewährleisten finanzielle Leistungen aus Steuergeldern. Die Möglichkeit Kirchensteuern zu erheben und Feiertage werden gewährt.
Auch müsste Hamburg unter den Aspekt der Gleichbehandlung mit jeder Religionsgemeinschaft einen Staatsvertrag aushandeln. Dies ist weder machbar, noch unter dem Aspekt der Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften wünschenswert.
Seelsorge und Missionierung
Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere ist die staatliche Finanzierung der Seelsorge in Strafvollzugsanstalten und bei der Polizei einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen.
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Wirtschaft und Finanzen
Transparenz zu Einfluß auf Gesellschaften Hamburgs
Die Stadt Hamburg mit ihren Bürgern benötigt eine Übersicht, von welchen einzelnen handelnden Menschen oder Gruppen sie finanziell potenziell abhängig ist. Netzwerke außer Kontrolle der Bürger bergen die Gefahr, dass sich Filz bildet und persönlich übermäßiger Einfluss genommen werden kann, der demokratisch nicht legitimiert ist. Dem ist nur vorzubeugen, wenn die Einzelinteressen frühzeitig bekannt sind und über Wahlen andere handelnde Menschen die Politik bestimmen können. Die Piraten fordern eine Offenlegung aller persönlich oder mittelbar von Einzelpersonen über Institutionen verfügbaren Investitionen größer 50 Millionen Euro, die innerhalb von 150 Tagen aus dem Vermögen der Stadt Hamburg abgezogen werden könnten. Neue Verträge sind entsprechend zu gestalten, dass diese Bedingung enthalten ist, alte Verträge sind nach Möglichheit entsprechend anzupassen. Nicht abschließende Beispiele wären Investitionen oder Einlagen in Beteiligungsgesellschaften wie die Hapag Lloyd, HHLA, Benex, HSH Nordbank oder sonstiger in der HGV geführter Unternehmen.
Zur Unterstützung sollen Ethik Regeln (Governance) erstellt werden, welche Unternehmen und Personen mit Hamburg zusammen an Gesellschaften beteiligt sein dürfen und welche ausgeschlossen werden müssen. Firmen, die an sie betreffende Gesetzgebungsverfahren beteiligte Politiker bezahlen, werden grundsätzlich ausgeschlossen.
Freihandelsabkommen müssen demokratisch und transparent sein
Die Piratenpartei Hamburg wird nur jene Freihandelsabkommen unterstützen, die keinerlei Auswirkungen auf die demokratischen Prozesse haben und deren Entstehungsprozess nachvollziehbar sind.
Business Improvement Districts abschaffen
Die Piratenpartei Hamburg möchte die so genannten Business Improvement Districts (BIDs) und das dem zugrunde liegende hamburgische „Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren“ ersatzlos aufzuheben. Bereits bestehende BIDs sollen aufgelöst und Planungen für neue sollen eingestellt werden.
Zukunft Hafen
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für ein Konzept ein, daß die Zukunft des Hamburger Hafens für die Zeit, nach welcher eine Fortführung der Elbvertiefungspolitik nicht mehr möglich ist, sicherstellt. Hierfür streben wir einen übergreifenden Verbund der deutschen Seehäfen an, der die Organisation und Verteilung der abzufertigenden Schiffe anhand der Kapazitäten und besonderen Vorteile der Standorte regelt. Darüberhinaus soll der Verbund die nachfolgende Logistik durch Feeder-, Bahn- und Straßentransport steuern.
Strategische Hafenentwicklung statt Elbvertiefung
Wir fordern die Berücksichtigung zukünftiger Verkehrsentwicklung im europa- und weltweiten Schiffsverkehr in die Planungen zum Ausbau der Elbe und des Hafens. Ein deutscher Versicherungskonzern rechnet heute damit, dass die Schiffsgröße alle vier bis fünf Jahre um ca. 30 Prozent zunimmt. Auf Basis der Zahlen von 2014 ist somit im Jahr 2018 mit Schiffsvolumen von 24.000 Standardkontainern zu rechnen. Solchen Entwicklungen muss politisch durch langfristige Szenario-Planung frühzeitig begegnet werden. Es ist Konsens, dass die diskutierte Elbvertiefung ohnehin die letzte durchführbare wäre. Beteiligungen an zentralen Europäischen Häfen im Mittelmeer müssen als möglicherweise notwendige Basis für den Einsatz bisheriger Schiffsgrößen der Asienroute, dann im Europäischen Verteilerverkehr und Zubringer für den Hamburger Hafen, mit bedacht werden.
Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft
Die Piratenpartei Hamburg verfolgt das Ziel, die gegenwärtig vorherrschende Linearwirtschaft („Wegwerfwirtschaft“) zu einer Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Dazu sollen bis zum Jahr 2050 alle zur Produktion eingesetzten Rohstoffe biologisch abbaubar sein oder über den Lebenszyklus einer Ware hinaus vollständig im Produktionsprozess verbleiben. Als Vorbild dient dabei der Stoffkreislauf der Natur, deren fortlaufende Nutzungen jedweden Stoffes ohne Abfälle (zero waste) und ohne einen Zuwachs bereits in der Atmosphäre verfügbarer Gase (zero emission) auskommt. Nährstoffe, Materialien und Energie sind dazu so zu integrieren, dass das Produktions- und Konsumsystem alles Verfügbare optimal nutzt. Die missbräuchliche Verwendung der Umwelt als Senke für Abfall- und Reststoffe der industriellen Fertigung wird beendet. Die Entwicklung einer solchen Keislaufwirtschaft werden wir politisch unterstützen, indem wir uns dafür einsetzen,
- dass eine staatliche Wirtschaftsförderung zukünftig verstärkt solchen Unternehmen gewährt wird, die ihre Produktionsprozesse an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausrichten und die ihre Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen beziehen,
- dass die für die Umstellung der Stoffkreisläufe benötigte Grundlagenforschung sowie der Technologietransfer verstärkt werden. Dazu fördern wir unter anderem die Einrichtung neuer Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen,
- dass ein Wissens- und Ideenpool eingerichtet wird, der auch dazu dient, die in Hamburg ansässigen Unternehmen miteinander zu vernetzen. Damit wird unter anderem die Grundlage dafür geschaffen, dass der Reststoff („Abfall“) des einen Unternehmens zum Rohstoff eines anderen wird,
- dass die Stadt ein Umweltpartnerprogramm für den Handel sowie die Gastronomie initiiert, dass ressourchenschonendes Verhalten fördert. Umweltpartner der Stadt Hamburg können mit ihrer Teilnahme werben und sind Teil eines Netzwerks in dem Innovationen und Ideen untereinander ausgetauscht werden.
Die bereits bestehende Wertstofferfassung der Stadt wollen wir kurzfristig dadurch verbessern, indem wir dafür sorgen,
- dass ein verursachergerechteres Abfallerfassungs- und Abfallgebührensystem eingeführt wird, dass darauf ausgerichtet ist die Restmüllvermeidung zu belohnen,
- dass die seit Anfang 2011 bestehende Verpflichtung zur Erfassung von Bioabfällen und Altpapier konsequent umgesetzt, und die derzeitige – im bundesweiten Vergleich als „mangelhaft“ anzusehende Wertstofferfassung des Stadt – durch Einführung der Kombi-Tonne für Papier, Textilien und Schuhe sowie die Orange-Wertstofftonne für Metall-, Kunststoff- und Elektroabfälle ergänzt wird,
- dass die Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit – sowie das Thema Müllvermeidung innerhalb der Umweltbildung – gestärkt werden.
Strukturwandel vorbereiten Hamburger Hafen zur Modellregion für Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln
Hamburg bietet durch seine logistischen Verbindungen für Warenbewegungen beste Standortvoraussetzungen für die Umsetzung wesentlicher Bestandteile der Kreislaufwirtschaft. Diese individuelle Stärke unserer Stadt wollen wir gezielt dazu nutzen, den Hamburger Hafen als Zentrum für Sammelwege von Wertstoffen optimal weiterzuentwickeln. Durch den Handel, den Transport und die optimale Behandlung von Wertstoffen erhält die Hamburger Wirtschaft direkten Zugang zu einer günstigen und sicheren Rohstoffversorgung. Dies steigert die Wertschöpfung, schafft neue Arbeitsplätze, sorgt für die Ansiedlung neuer Unternehmenszweige und bietet als weiteres Standbein der Hafenwirtschaft eine Perspektive für den Strukturwandel. Die Abhängigkeit von Rohstoffimporten wird verringert.
Da Erweitungsflächen des Hamburger Hafens in Zukunft möglicherweise nicht in dem Maße benötigt werden, wie in alten Planungen angenommen, wollen wir Teile davon für die Neuansiedlung von Unternehmen aus dem Bereich der Kreislaufwirtschaft umwidmen.
Verbräuche der Stadt mittels Top-Runner Prinzip systematisch verringern
Zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz sowie zur Verringerung von Emissionen wollen wir ein Top-Runner-Programm für Hamburg ins Leben rufen. Das technologieneutrale Top-Runner-Anreizsystem sorgt dafür, dass an einem Stichtag eine Marktübersicht bezüglich der effizientesten Nutzung von Energie, stofflichen Ressourcen sowie zur effektivsten Vermeidung von Emissionen erstellt wird. Davon betroffen sind Geräte, Gebäude, Fahrzeuge sowie Verarbeitungs- und Produktionsanlagen. Der „Top-Runner“ eines Stichtages wird dann zum zukünftigen Standard erhoben. Ein Standard also, der etwa in 5, 10 oder 15 Jahren von allen Marktteilnehmern einer jeweilige Branche erreicht werden muss. Dies soll bei der Vergabe von Aufträgen, bei der Wirtschaftsförderung sowie hinsichtlich der Erhebung von Gebühren herangezogen werden.
Subventionen in Privatwirtschaft
Subventionen sind möglichst zu vermeiden. Sie belasten den Steuerzahler und können ein kritisches Element der Marktbeeinflussung sein. Sowohl bei der Einführung als insbesondere auch durch eine darauf folgende Abschaffung von Subventionen können u.U. negative Folgen entstehen, weil sich Betroffene wie auch Märkte darauf einrichten. Daher wollen wir, dass vor der Einführung einer Subvention und auch während der Laufzeit eine sorgfältige Prüfung und Erfolgskontrolle durchgeführt wird. Subventionen sind nach Möglichkeit schon bei der Einführung immer degressiv (abfallend) im Sinne einer Anschubfinanzierung zu gestalten. Ausnahmen können zulässig sein, müssen aber besonders begründet werden. Eine dauerhafte Subvention, für welche keine von vornherein zeitliche Befristung vorgesehen ist, muss eine erhebliche positive Folgewirkung für die Gesellschaft entfalten.
Wir fordern, dass die Transparenz von Subventionen immer gewährleistet ist. Daher sind direkte Subventionen zu bevorzugen, indirekte wie z.B. Steuervergünstigungen abzulehnen. Wir wollen besonders darauf achten, dass kein Zusammentreffen mehrerer sich gegenseitig beeinflussender Subventionen auf einem Marktsegment stattfindet. Die Zuordnung einer Subvention muss sachgerecht erfolgen und nach außen gut erkennbar sein.
Soziale und gerechte Besteuerung von Immobilien
Die Piratenpartei Hamburg fordert eine soziale und gerechte Besteuerung von Immobilien, insbesondere durch Abschaffung der Einkommensteuerfreiheit von Immobilienveräusserungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz) und der umsatzsteuerlichen Privilegierung von Gewerbeimmobilien (§ 9 Umsatzsteuergesetz) auf Bundesebene.
Einnahmen verbessern statt unsozialer Sparmaßnahmen
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene dafür ein die Einnahmenseite von Bund Ländern und der Haushalte der Kommunen zu verbessern um Sparmaßnahmen, meist im sozialen und Bildungsbereich überflüssig zu machen. Hierfür sollen Steuerungsinstrumente wie eine Vermögenssteuer, Vermögensabgabe und Erbschaftssteuer geprüft werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass zwar eine Umkehr der Tendenz zur Vermögenskonzentration, die zu einer sich immer weiter öffnenden Schere der Vermögen geführt hat, gestoppt und umgekehrt wird, aber kleinere und mittlere Vermögen nicht belastet werden. Hierzu ist bei einer Vermögenssteuer oder -abgabe auf einen genügend hohen Freibetrag, zusätzlich zu einem Freibetrag zur angemessenen Altersversorgung, zu achten. Zur Verbesserung der Einnahmenseite sollen auch Steuerschlupflöcher geschlossen und Steueroasen durch Verträge mit den betreffenden Staaten geschlossen werden. Die Piratenpartei Hamburg hält überdies den Ankauf sogenannter Steuer-CDs für ein legitimes Mittel Steuerbetrüger aufzusprüren und Steuerbetrug vorzubeugen, wenn die Daten aus Drittländern stammen, die Steuerbetrug in Deutschland offen begünstigen.
Verbesserte Steuerprüfung
Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren, da Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und geahndet wird. Neben dem Personalmangel bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind dafür auch die kurzen Prüfzeiten verantwortlich, zu denen die Betriebsprüfer angehalten sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich unabhängig arbeiten können. Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten. Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch Bereitstellung von Steuerprüfern der Stadt gestärkt werden.
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Arbeit und Soziales
Rekommunalisierung der Krankenhäuser
Der Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ aus dem Jahr 2004, der seit mittlerweile über zehn Jahren von den wechselnden Regierungen der Freien und Hansestadt Hamburg unter CDU-, SPD- und Grünen-Beteiligung ignoriert wird, muss endlich umgesetzt werden. Da der städtische Landesbetrieb Krankenhäuser damals entgegen dem klaren Votum der Hamburger Bürger fast vollständig an den Klinikkonzern Asklepios veräußert wurde, lässt sich dies nur durch einen Rückkauf verwirklichen.
Ein-Euro-Jobs abschaffen
Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH/MAE = „1-Euro-Job“) ist als gescheitert anzusehen und soll wieder abgeschafft werden. Es darf kein Zwang zur Arbeit geben, zumal da diese AGH oft nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und lediglich der Schönung der Arbeitslosenstatistik dienen.
Stärkung der Rechte Prostituierter
Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution fällt unter das Recht auf freie Berufswahl sowie unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitskräften und ihren Kunden lehnt die Piratenpartei Hamburg ab.
Selbstbestimmt tätige Sexarbeitskräfte sind keine Opfer, solange sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage freier Entscheidung ausüben. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung.
Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Prostitution dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitskräfte sicherzustellen. Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeitskräfte ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.
Gesetzesinitiativen, auch auf Bundesebene, die zum Ziel haben den Prostitutionsberuf mit zusätzlichen besonderen Auflagen und Meldepflichten zu belegen, sind daher abzulehnen, ebenso wie Verbote bestimmter Sexpraktiken.
Ebenfalls abzulehnen sind Versuche hier vor Ort, u.a. mit Hilfe von Sperrgebietsverordnungen, Kontaktverbotsverordnungen und „Gefahrengebieten“ das Prostitutionsgewerbe in Hamburg aus traditionellen Rotlichtvierteln in unübersichtliche, nachts nahezu menschenleere Industriegebiete zu vertreiben. Dies schadet nicht nur dem legitimen Geschäft, sondern gefährdet im Zweifelsfall auch nicht unwesentlich die Sicherheit der Sexarbeitskräfte.
Flüchtlinge
Inklusiver Umgang mit Asylbewerbern
Die Piratenpartei Hamburg fordert eine Neuausrichtung im Umgang mit Asylbewerbern, die der Stadt Hamburg zugewiesen sind. Anders als bislang üblich, soll Hamburg auf eine Ausquartierung in andere Bundesländern verzichten. Statt dessen wird für eine menschenwürdige und integrierende Unterbringung im verkehrstechnisch gut angebundenen Großbereich des HVV Sorge getragen. Auf eine lagerähnliche Kasernierung wird zu Gunsten regulären Wohnraums in direkter Nachbarschaft zu den Bürgern Hamburgs verzichtet. So wird einerseits Isolation verhindert und Integration gefördert.
Residenzpflicht abschaffen
Die Piratenpartei Hamburg setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling, der in Hamburg lebt, ist die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkungen zu gewähren. Durch die bisherige Regelung der Residenzpflicht werden die Möglichkeiten der Flüchtlinge, für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen teilzunehmen ebenso begrenzt wie familiäre und freundschaftliche Treffen.
Als ersten Schritt soll Hamburg mit allen Bundesländern, insbesondere mit den Umliegenden, Verträge schließen, die den Flüchtlingen erlauben frei durch sie zu reisen.
Grundrechte auf alle Menschen ausweiten
Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt, die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Wir wollen den Flüchtlingen in unserer Stadt beweisen, dass Demokratie und Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle in unserem Land lebenden Menschen einschließt.
Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern
Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:
- Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
- Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
- Die Schaffung von Beratungen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in das jeweilige Ursprungsland möglich wäre, sofern dies vom Antragsteller gewünscht ist, bzw. wie eine Integration in unsere Gesellschaft zu gestalten ist.
- Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
- Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
- Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
- Schnelleren Zugang zu Sprachkursen.
- Den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen.
- Den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland, sowie Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
- Die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze wie des Asylbewerberleistungsgesetzes.